ESF sucht Projekte, um die berufliche Situation von Frauen zu verbessern

24.07.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Die Länder Kärnten und Burgenland finanzieren im Rahmen von ESF-Förderungen Bildungsmaßnahmen, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen.
Ziel der Calls ist es u.a. die Karriere-Chancen von Frauen zu erhöhen.
Montage: Pixabay Lizenz, Gerd Altmann, bearb. durch CONEDU/Paar, https://pixabay.com
Die Länder Kärnten und Burgenland suchen im Rahmen von ESF-Calls Bildungsangebote, die die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Dabei geht es um den gleichberechtigten Zugang zur Beschäftigung und zum beruflichen Aufstieg, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und darum, den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" zu fördern – u.a. durch Bildungs- und Beratungsangebote.

Geförderte Bildungs- und Beratungsmaßnahmen

Kärnten fördert Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen und Maßnahmen, die dazu beitragen, den Frauenanteil in Lehrgängen zum Nachholen von Schulabschlüssen zu erhöhen. Finanziert werden auch Bildungs-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen, die geschlechtsspezifische Zugangsbarrieren zum Bildungssystem abbauen oder die Qualifikationen bzw. Karrierechancen von Frauen verbessern. Auch Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern, sind gesucht.

 

Letzteres ist auch ein Fokus im Call für das Burgenland. Das Hauptanliegen der Ausschreibung ist es, die Frauenerwerbsquote zu erhöhen, die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf zu fördern sowie den Zugang von Frauen zu Führungspositionen zu verbessern. Gesucht sind u.a. Projekte und Maßnahmen, die durch Auf- und Zusatzqualifizierung sowie durch die Vermittlung von Soft Skills eine (Wieder-)Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt ermöglichen bzw. die Arbeitsplatzsituation der Frauen verbessern.

Diese Zielgruppen sollen erreicht werden

Die Zielgruppen der Ausschreibung für Kärnten sind sowohl regional benachteiligte Frauen, Migrantinnen, ältere Frauen, bildungsbenachteiligte oder gering qualifizierte Frauen, Wiedereinsteigerinnen als auch beschäftigte Frauen, die sich beruflich verändern wollen. Der Call für das Burgenland umfasst als Zielgruppe allgemein Personen von 18 bis 45 Jahren, Personen ab 50 Jahren sowie Unternehmen.

Einreichfrist am 31. August und 31. Dezember

Die Einreichfrist für Projekte und Maßnahmen ist für Kärnten der 31. August und für das Burgenland der 31. Dezember 2020.
Dotiert ist die Förderung mit 600.000 Euro für Kärnten und mit
235.000 Euro für das Burgenland.

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