Kurzmeldung

Neuerungen beim Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2019

20.12.2018, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
3% Lohnerhöhung sieht der Tarif 2019 vor. Neu ist auch, dass NachhilfelehrerInnen ab nächstem Jahr unter die Beschäftigungsgruppe 4 fallen und einen Zuschlag bekommen, wenn sie eine abgeschlossene fachspezifische oder pädagogische Ausbildung haben. Der Mindestlohntarif tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Foto: CC0 Public Domain, rawpixel, https://unsplash.com/

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