Datenschutz Neu: Was das für die Erwachsenenbildung bedeutet

18.04.2018, Text: Karin Kulmer (seit 05/2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Rechtsanwalt Michael Lanzinger erläutert, was Erwachsenenbildungseinrichtungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung beachten müssen. Am 7. Mai findet dazu ein wEBtalk statt.

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Video: Datenschutz Neu: Was das für die Erwachsenenbildung bedeutet
Datenschutz kurz erklärt: Michael Lanzinger im Gespräch

Video: CC BY 4.0 CONEDU April 2018

 

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Jede Organisation, die in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, muss bis dahin ihre Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst haben. Dies betrifft natürlich auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung – egal ob sie Daten von TeilnehmerInnen für die Kursanmeldung speichern, TeilnehmerInnenlisten an Fördergeber weitergeben oder Newsletter versenden.

 

Michael Lanzinger ist selbständiger Rechtsanwalt, Universitätslektor und Vortragender im Bereich Internet- und Urheberrecht. Im Gespräch mit der Online-Redaktion erklärt er, was ErwachsenenbildnerInnen im Zusammenhang mit der DSGVO beachten sollten. 

wEBtalk am 7. Mai: DSGVO für Erwachsenenbildungseinrichtungen

Was bedeutet die Datenschutz-Grundverordnung für Erwachsenenbildungseinrichtungen? ErwachsenenbildnerInnen und Interessierte haben im wEBtalk die Gelegenheit, brennende Fragen direkt an Michael Lanzinger zu richten.

 

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Weitere Informationen:
Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

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