Validierung - Wo steht Österreich aktuell?
Trotzdem wurde die Entwicklung einer Validierungsstrategie gestartet. Die österreichische LLL-Strategie und die Empfehlungen des Europäischen Rates zur Validierung vom Dezember 2012 stellten zwei wesentliche Schritte in Richtung dieser Strategie dar. Eine Arbeitsgruppe wurde installiert und der mittlerweile abgeschlossene Konsultationsprozess hat inhaltliche und strukturelle Eckpunkte abgesteckt.
Eingeschränkter Bedarf für Anerkennung
Mit Blick auf zukünftige Herausforderungen wurde die Entwicklung einer österreichischen Validierungsstrategie gestartet. Sie erhält aktuell eine zusätzliche Bedeutung durch das Thema Flucht: Vielfach fehlen Zeugnisse, ein Verzicht auf mitgebrachte Kompetenzen ist aus gesellschaftlicher und auch wirtschaftlicher Sicht jedoch nicht sinnvoll. So entsteht die Notwendigkeit, die von Flüchtenden nach Österreich mitgebrachten Kompetenzen zu erkennen und darzustellen.
Auf dem Weg zu einer Validierungsstrategie
Das Thema Validierung entfaltete sich in Österreich entlang der Entwicklungen im europäischen Kontext, von den "Europäischen Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens" (2009) über die "Empfehlung zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens" (2012) bis zur überarbeiteten Version der "Europäischen Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens" (2015).
Nach den Empfehlungen des Europäischen Rates vom Dezember 2012 wurden in Österreich im Kontext der LLL-Strategie erste Schritte in Richtung einer Validierungsstrategie gesetzt. Im Juni 2015 wurde die Arbeitsgruppe zur Validierung eingerichtet, eine Untergruppe begleitete das Konsultationspapier zur Validierungsstrategie und formulierte Fragen an die Stakeholder. Im anschließenden Konsultationsprozess wurden etwa 70 Stellungnahmen verfasst.
Elemente einer Validierungsstrategie
Rechtsanspruch
Im Diskussions- und Konsultationsprozess wurden einige Eckpunkte einer zukünftigen Validierungsstrategie deutlich: Ein Rechtsanspruch erscheint notwendig - auch angesichts des im Anerkennungs- und Bewertungsgesetz formulierten Rechtsanspruchs für MigrantInnen (siehe unten). Nationale Standards für die Verfahren und Instrumente sind zu entwickeln, um keine Zertifikate zweiter Klasse zu generieren.
Gesicherte Finanzierung
Die gesicherte Finanzierung ist für Qualität und Vertrauensbildung ebenso wichtig wie für die Validierungsstellen, damit diese eine qualitätssichernde Funktion erfüllen können.
Validierungsstellen
Die Frage, wo Validierungsstellen angesiedelt werden können, ist von nachhaltiger Bedeutung wie auch die Frage der Finanzierung.
Personal
Noch nicht gelöst ist die Frage, wie kompetente Personen, die Validierungsprozesse begleiten können, in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden können. Damit verbunden werden Anforderungsprofile, Verfahren und Strukturen sowie eine Sicherstellung adäquater Bezahlung benötigt.
Vertrauen in Validierung
Eine große Rolle spielt auch das Vertrauen in die Ergebnisse von Validierungsprozessen. Dies konnte das Projekt zur Validierung des nicht-formalen und informellen Lernens zeigen, dessen Ergebnisse im April 2014 im Rahmen der Tagung "Chancen eröffnen" in Linz präsentiert wurden. Eine rein funktionale Interpretation wird vielfach abgelehnt: Validierung sollte auch Standortbestimmung sein, die Konzentration sollte auf den Komponenten Unterstützung und Beratung liegen und nicht auf der Prüfung.
Zusätzliches Momentum durch Flüchtlingsbewegungen
Anerkennung erhält aktuelle Relevanz im Kontext Migration, dies in zwei Richtungen: Zum einen wird die Frage gestellt, wie gut unsere europäischen Validierungsmethoden und -instrumente in anderen geografischen Kontexten erworbene Kompetenzen sichtbar machen können. MigrantInnen müssen sich der europäischen - konkret österreichischen Logik - unterwerfen, gemessen wird am österreichischen Status Quo. Österreichische Maßstäbe, Abschlüsse und Methoden können allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle vorhandenen Kompetenzen sichtbar machen.
Zum anderen bringt das Thema Berufsanerkennung (im Sinne von Anerkennung von formalen Abschlüssen) die Validierungsdiskussion in Zugzwang. Im § 8 des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz AuBG, kundgemacht am 11.7.2016) wird der gesetzliche Anspruch auf Validierung für MigrantInnen formuliert: wenn keine Zeugnisse gebracht werden können, muss MigrantInnen ein Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Als geeignete Verfahren werden praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Arbeitsproben sowie Gutachten von Sachverständigen angeführt.
Schnittstelle NQR und Validierung
Im März 2016 trat das österreichische Bundesgesetz über den nationalen Qualifikationsrahmen in Kraft. In diesem Kontext drängt sich die Frage nach den Schnittstellen von NQR und Validierung auf. Validierungsexperten wie Peter Schlögl weisen darauf hin, dass Validierung und NQR einander nicht bedingen, auch wenn Schnittstellen evident sind. Gemeinsamkeiten bestehen etwa in den Zielen, zu Transparenz und Mobilität beizutragen, und in den Prinzipien der Lernergebnisorientierung und Freiwilligkeit. Im Konsultationsdokument wird darüber hinaus ein Zusammenhang konkretisiert, dessen Bedeutung im Kontext des informellen Lernens relevant wird: Langfristig sollen Qualifikationen, die im NQR abgebildet sind, auch über Validierung erreicht werden können.
Fazit
Auf die Veröffentlichung einer österreichischen Validierungsstrategie darf mit Spannung gewartet werden. Die vorbereitenden Schritte scheinen abgeschlossen zu sein.
- Europäische Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens (2016)
- Validierungsleitlinien der wba
Nachricht vom 12.04.2016 - Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (2016)
- Dokumente zum Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (2016)
- NQR-Gesetz (2016)
- Konsultationsdokument zur Validierung (2015)
- Empfehlung des Rates zur Validierung (2012)
Quelle: EPALE E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa, red. bearb.
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