Förderungen für Personen mit Behinderungen - Arbeitsplatzbezogene Förderungen
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Schulungs- und Ausbildungskosten können übernommen werden, sofern diese nicht von anderen Kostenträgern (z.B. AMS) finanziert werden. Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten zur Sicherung eines Arbeitsplatzes werden im Ausmaß von 50 % ersetzt.
- Gebärdensprachdolmetschkosten können für berufliche Angelegenheiten übernommen werden. Außerdem können Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind.
- Technische Arbeitshilfen/Arbeitsplatzadaptierung: Die technischen Arbeitshilfen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen.
Was wird gefördert?
- Schulungs- und Ausbildungskosten (Kosten für externe Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobungen)
- Gebärdensprachdolmetschkosten (für berufliche Angelegenheiten sowie für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen)
- Technische Arbeitshilfen/Arbeitsplatzadaptierung (Beschaffung und Instandsetzung von die Behinderung ausgleichenden Arbeitshilfen für die Berufsausübung, Ausbildung im Gebrauch dieser Arbeitshilfen)
siehe auch https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Foerderungen/Arbeit_und_Ausbildung/Arbeit_und_Ausbildung.de.html (Seite des Sozialministeriumservice)
Wie hoch ist die Förderung?
- Schulungskosten zur Erlangung oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes können zur Gänze übernommen werden. Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten zur Sicherung eines Arbeitsplatzes werden im Ausmaß von maximal 50 % ersetzt.
- Gebärdensprachdolmetschkosten können für berufliche Angelegenheiten übernommen werden. Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind, können ebenfalls gefördert werden.
- Technische Arbeitshilfen/Arbeitsplatzadaptierung: Die Kosten können bis zur vollen Höhe übernommen werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung erfolgt mittels Formblatt (erhältlich in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) oder als Online-Antrag.
Alle Anträge stehen auch als Download oder Online-Antrag auf der Seite www.sozialministeriumsservice.at zur Verfügung.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice zur Verfügung.
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Kontakt
Sozialministeriumservice - Zentrale Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel: 05 99 88
Fax: 05 99 88-2131
Mail: post@sozialministeriumservice.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
Beratungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
SMS-Anfragen speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917 (Bitte bei SMS oder Mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!)
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