Lizenz zum Teilen

10.03.2016, Text: Birgit Aschemann, Redaktion/CONEDU
Eine kurze Praxisanleitung zeigt, wie offene Bildungsressourcen richtig lizenziert werden können. (Serie: Digitale Technologien und Ressourcen)
Bild: 8112371702_4f2b819732_o  CC BY SA Ron Mader/flickr.com
Teilen will gelernt sein - hier CC BY SA (mit Mouse auf Bild zeigen!)
Bild: CC BY SA Ron Mader/flickr.com | 8112371702_4f2b819732_o
Das Bildungsministerium hat vor kurzem neue Förderverträge für Maßnahmen im Rahmen des ESF ausgestellt. Sie verpflichten die Projektträger, Projektergebnisse der Öffentlichkeit mit Creative-Commons-Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Die folgende Praxisanleitung zeigt in Grundzügen, wie das geht.


Lernende und Lehrende können sehr profitieren, wenn größere Menge von Bildungsmaterialien frei zugänglich sind. Diesbezüglich gehen die Wünsche vieler ErwachsenenbildnerInnen und die Empfehlungen der EU in die gleiche Richtung. Das Bildungsministerium hat daher nun bestimmt, dass im Zuge öffentlich geförderter Projekte die Projektergebnisse offen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die aktuell neu ausgestellten Förderverträge des BMBF für ESF-Projekte enthalten einen Passus, demzufolge Projektergebnisse  in einer offenen Lizenz (bevorzugt CC BY) der Öffentlichkeit nachhaltig zur Verfügung zu stellen sind. Die Lizenzformen CC BY NC und CC BY ND sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

Was bedeuten die verschiedenen Lizenzformen?


Grundsätzlich gilt: Wer sein Produkt offen freigibt, braucht nicht zu befürchten, als Urheber/in unsichtbar zu werden – im Gegenteil, der Autor bzw. die Autorin ist grundsätzlich zu nennen und gewinnt durch die Verbreitung des eigenen Materials potenziell an Ansehen. 


Einsatzfertig stehen zurzeit folgende Lizenzformen zur Verfügung, wobei nur die ersten beiden wirklich für „Offenheit“ stehen:

 

  • CC BY steht für „Verwendung mit Namensnennung“ und ist die freieste Lizenz, die am meisten Verwendungsmöglichkeiten bietet.
  • CC BY-SA verlangt neben der Namensnennung auch eine Weitergabe unter gleichen Bedingungen und wird z.B. von Wikipedia verwendet.
  • CC BY-ND verbietet jede Veränderung des Originals. 
  • CC BY-NC  verbietet jede kommerzielle Verwendung (die z.B. mit dem Einheben von Kursgebühren bereits gegeben sein kann).
  • Die restriktiven Kombinationen CC BY-NC-SA und CC BY-NC-ND sind theoretisch ebenso möglich.

 

Was kann ich offen lizenzieren?


Mit diesen Lizenzen können alle Produkte und Materialien (Texte, Bilder, Filme etc.) lizenziert werden, die entweder zur Gänze selbst erstellt wurden oder Materialien enthalten, die bereits in einer offenen Lizenz zur Verfügung stehen.


Hingegen dürfte keine CC-Lizenz vergeben werden, wenn das betreffende Produkt Teile eines anderen Urhebers oder einer anderen Urheberin enthält, die diese/r nicht offen freigegeben hat. Sobald beispielweise Bilder von einem kommerziellen Anbieter integriert wurden – oder sogar Materialien unklaren Ursprungs in das eigene Produkt aufgenommen wurden – ist die Vergabe einer CC-Lizenz nicht mehr korrekt. Es zahlt sich daher aus, Bilder selbst herzustellen und fremde Text zu paraphrasieren. Eine korrekte Zitierweise versteht sich von selbst.

Warum wird die Lizenzform CC BY bevorzugt?


Beim Remix von Materialien (z.B. für ein Skriptum) dürfen nicht alle CC-Lizenzen beliebig miteinander kombiniert werden. Lediglich die Lizenz CC BY ist mit allen andere Lizenzformen kombinierbar. CC BY-SA und CC BY-NC können gar nicht kombiniert werden: das bedeutet, wenn Sie Ihr Material nicht zur kommerziellen Verwendung freigeben (CC BY-NC), dann ist bereits eine Aufnahme dieses Materials in einen Wikipedia-Artikel (CC BY-SA) nicht mehr zulässig. Soll ein nicht kommerzielles Material (CC BY-NC) mit einem freien Material (CC-BY) kombiniert werden, muss das neue Produkt jedenfalls unter der restriktiveren Lizenz stehen (CC BY-NC, ev. zusätzlich –SA oder –ND). Alle Lizenzformen außer CC BY erschweren also die Weiterverwendung.    

Wie erfolgt die Vergabe der Lizenzen?


Die Vergabe der Lizenz funktioniert ganz einfach mit Hilfe des Lizenzwählers unter http://creativecommons.org/choose/. Dort können Sie die passende Lizenz auswählen und in wenigen Schritten die entsprechende Kennzeichnung für Online- oder Offline-Materialien generieren. Diese Kennzeichnung (Icon mit Begleitsatz und Link) fügen Sie Ihrem Produkt dann an.

Was bedeutet das für die AnwenderInnen?


Je nach Lizenzform können AnwenderInnen die so lizenzierten Produkte für Lehr- und Lernzwecke verwenden, sie dabei verändern und weiter verbreiten, eventuell sogar im kommerziellen Rahmen. Sie müssen jedoch den Namen des Urhebers/der Urheberin in der vorgegebenen Form nennen, einen gut sichtbaren Hinweis auf die Lizenz geben, mit dem vollständigen Lizenztext verlinken, und eventuelle Abwandlungen kennzeichnen. Als Service setzen sie vielleicht auch einen Link zur Fundstelle.

Wo gibt es Antworten bei kniffligen Fragen?


Als Experte für Rechtsfragen bei Online-Veröffentlichungen ist Michael Lanzinger aus Linz bekannt. Er gab sein Wissen jüngst auch im kostenfreien MOOC zu "eLearning und Recht" weiter. Den Link hierzu finden Sie am Seitenende. Antworten auf häufig auftretende Fragen finden sich auch in der „Fallambulanz“ der Virtuellen PH.

 

 

Serie: Digitale Technologien und Ressourcen für die Erwachsenenbildung
In einer Serie von praxisnahen Beiträgen berichtet erwachsenenbildung.at über digitale Möglichkeiten für das Lernen und Lehren von und mit Erwachsenen. Damit sind bislang nicht ausgenützte Chancen verbunden, was Öffnung, Kommunikation und Austausch, aber auch Arbeitserleichterung und Effizienz betrifft. Die Serie soll dazu ermutigen, die technischen Möglichkeiten zu erproben und sich diese letztlich (individuell und als Bildungssektor) zu eigen zu machen. Alle bisher erschienenen Beiträge der Serie finden Sie 
hier.

Weitere Informationen:

 

Quelle: EPALE Plattform für Erwachsenenbildung in Europa

 

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