ESF: 3. Aufruf zur Einreichung von Projekten
- MitarbeiterInnen und TrainerInnen der Basisbildung
- Neues Modell des Pflichtschulabschlusses in der Erwachsenenbildung
- Weiterbildungsakademie (wba)
Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung
Im Bereich "Qualifizierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen und TrainerInnen der Basisbildung" können Maßnahmen eingereicht werden, die die Aus- und Weiterbildung von BasisbildnerInnen forcieren und darauf zielen, die Qualität der Angebote zu verbessern und innovative Entwicklungen zu unterstützen. Gefördert werden Lehrgänge zur fachspezifischen Ausbildung von BasisbildnerInnen, frei wählbare Module zur Weiterbildung von BasisbildnerInnen, innovative Bildungsmodelle und die Auseinandersetzung mit Themen, die für die Professionalisierung relevanten sind.
Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Pflichtschulabschluss
Im Bereich "Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung des neuen Modells des Pflichtschulabschlusses in der Erwachsenenbildung" können Entwicklungsprojekte eingereicht werden, die darauf zielen, die Umsetzung des neuen kompetenzorientierten Modells des Pflichtschulabschlusses (PSA) in der Erwachsenenbildung in qualitätsgesicherter und zeitgemäßer Form zu unterstützen. Gefördert werden Aktivitäten, die den Aufbau von Vernetzungsstrukturen zwischen den Beteiligten am PSA unterstützen, innovative Modelle der Qualifizierung von Lehrenden und Prüfenden, Entwicklungsarbeiten zum Aufbau eines qualitätsgesicherten Materialienpools, kritische Reflexion der Prüfungspraxis sowie die wissenschaftliche Begleitung des Prozesses.
Weiterentwicklung der Weiterbildungsakademie
Im Bereich "Weiterentwicklung des Anerkennungs- und Zertifizierungssystems der Weiterbildungsakademie (wba)" können Projekte eingereicht werden, die die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Weiterbildungsakademie vorantreiben und an europäische Erfordernisse anpassen. Weiter werden in diesem Bereich Projekte gefördert, die zur Qualitätssicherung bzw. -entwicklung des Zertifizierungs- und Diplomierungssystems beitragen und die das Akkreditierungssystem für die Anrechenbarkeit von formalen, nicht-formalen und informell erworbenen Kompetenzen im Rahmen der wba-Prozesse weiterentwickeln.
Förderzeitraum und Einreichung
Der Förderzeitraum beginnt für alle drei Bereiche frühestens am 1. Juli 2015 und endet spätestens am 30. Juni 2018 (Basisbildung und Pflichtschulabschluss) bzw. am 31. Dezember 2018 (Weiterbildungsakademie).
Bis längstens 13. April 2015 sollten Gesamtkonzepte für Projekte mit einer Kostenschätzung eingereicht werden. Ausgewählte Projektvorhaben werden bis Ende April 2015 aufgefordert, den ausgearbeiteten Antrag inklusive eines Finanzplans einzureichen. Für diese wiederum endet die Einreichfrist am 31. Mai 2015.
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Reminder: Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vergibt Projektförderungen nach dem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz an Einrichtungen der Erwachsenenbildung.





