ESF 2014-2020: Aufruf zur Einreichung von Projekten

22.07.2014, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Bildungsberatung ist Themenschwerpunkt des 1. Aufrufes in der neuen ESF-Programmperiode. Jetzt Projekte einreichen!
Foto: (C) EDUCON/Friesenbichler
Erstantrag bis 30. September einreichen
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Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung im Schwerpunkt "Zielgruppenorientierte Weiterentwicklung der anbieter-neutralen Bildungsberatungsangebote" Projektnetzwerke mit dem Ziel, bildungsbenachteiligten Personen einen Zugang zum lebensbegleitenden Lernen zu ermöglichen. Einreichung und Projektumsetzung sind an das Operationelle Programm Beschäftigung Österreich 2014-2020 sowie die Verordnungen Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds und Nr. 1303/2013 über den Europäischen Sozialfonds und andere Fonds gebunden.

Ziele der Initiative "Bildungsberatung Österreich"
Die gemäß diesem Aufruf finanzierten Netzwerkprojekte sind Teile der bundesweiten Initiative "Bildungsberatung Österreich" und verfolgen gemeinsame Ziele. Diese sind:

  • die Umsetzung eines bundesweiten niedrigschwelligen, qualitativ hochwertigen und gebührenfreien Beratungsangebots zu Bildung und Beruf für Erwachsene,
  • die prioritäre Ansprache und Erreichung von bildungsbenachteiligten Erwachsenen, beispielweise Personen mit geringem formalem Ausbildungshintergrund, ältere Personen, Personen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen mit Behinderung, mit dem Ziel, diese für die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungen zu sensibilisieren, sie zu motivieren und ihnen den Zugang zu unterschiedlichen Angeboten bzw. Bildungsmaßnahmen zu erleichtern,
  • die Unterstützung der weiteren Professionalisierung der Leistungserbringung: Zentrale Grundsätze für die Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere jener, die als niedrigschwellig gelten, sind die Erhöhung der regionalen Zugänglichkeit, die nachweisliche Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards sowie von Gender- und Diversity-Standards, der fachliche Austausch und die Abstimmung zwischen den Netzwerkpartnern, die Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern sowie die Weiterbildung von BildungsberaterInnen.


Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Jänner 2015 und endet am 31. Dezember 2017. Bis zum 30. September 2014 kann der Erstantrag eingereicht werden. Nach einer formalen Prüfung werden ausgewählte Antragsteller zu mündlichen Präsentationen eingeladen. Der überarbeitete Antrag inkl. detaillierter Finanzpläne ist dann bis längestens 30. November 2014 einzureichen.

Unter dem angegebenen Link finden Sie die Ausschreibung in voller Länge sowie weiterführende Informationen über zu berücksichtigende Grundlagen.

Weitere Informationen:

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