Skills Schecks: Bis zu 5.000 € für Weiterbildung von Mitarbeiter*innen
Bis Jänner 2026 haben österreichische Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – die Möglichkeit, Skills Schecks bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zu beantragen. Die Förderung unterstützt Weiterbildungen von Mitarbeiter*innen mit Fokus auf digitale Technologien oder nachhaltige Innovationen mit bis zu 5.000 €, pro Unternehmen für maximal fünf Mitarbeiter*innen. Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der die Hälfte der Weiterbildungskosten deckt.
Förderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Um Fachkräfte in Unternehmen im digitalen sowie nachhaltigen Wandel zu unterstützen und die österreichische Wirtschaft zu stärken, fördert die FFG gezielt Bildungsangebote, mit eindeutigen Schwerpunkten in ökologischer Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung. Dazu zählt die FFG unter anderem Weiterbildungen in den Bereichen:
- Technologien für den ökologischen Wandel (z.B. Photovoltaik, Wärmepumpe)
- Managementkompetenzen in Nachhaltigkeit sowie Einsatz ökologischer Technologien (z.B. Kreislaufwirtschaft, CO2-Fußabdruck, nachhaltiges Energiemanagement)
- (Grund-)Kompetenzen im Umgang mit digitalen Technologien (z.B. Social Media, Big Data, Homepage-Entwicklung)
- Anwendung moderner Technologien im Arbeitsalltag (digitale Logistik, IT-Sicherheit, Programmieren)
Voraussetzung ist, dass die Schulungen bei einer anerkannten Bildungseinrichtung absolviert werden. Dazu zählt die FFG alle Ö-Cert-Qualitätsanbieter, Universitäten oder Fachhochschulen und die COMET-Kompetenzzentren. Die COMET-Zentren sind Forschungseinrichtungen, die auch Weiterbildungen anbieten.
Nicht gefördert werden Weiterbildungen zu allgemeinen Management- oder Organisationskompetenzen, Beratungen oder die Teilnahme an Tagungen, Konferenzen oder Kongressen.
Wichtig zu beachten: Ablauf der Antragsstellung
Bis 30. Januar 2026 können Unternehmen bzw. Einzelunternehmer*innen elektronisch via eCall um eine Förderung ansuchen. Die FFG fördert pro Unternehmen Weiterbildungen von maximal fünf Personen. Wichtig ist, dass Unternehmer*innen den Antrag vor Beginn des Bildungsangebotes einreichen. Mitarbeiter*innen müssen die externe Weiterbildung innerhalb von 18 Monaten nach der Antragstellung abschließen.
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Pro Skills Scheck und Mitarbeiter*in beträgt sie maximal 5.000 € und deckt bis zu 50 % der externen Weiterbildungskosten.
Beispielhafte Berechnung der Förderhöhe:
- Betragen die Weiterbildungskosten 5.000 €, werden 2.500 € (50 %) gefördert.
- Liegen die Kosten bei 12.000 €, greift die Förderobergrenze von 5.000 €.
Wenn das Förderbudget vor Ablauf der Einreichfrist aufgebraucht ist, wird die Ausschreibung vorzeitig beendet.
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