ESF+: Calls für Projekt-Förderungen im Burgenland und der Steiermark
Die Förderstellen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) rufen im Burgenland und der Steiermark dazu auf, Projekte einzureichen.
Burgenland sucht bis 31. Jänner Projekte zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Das Amt der Burgenländischen Landesregierung schreibt im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung Projekte zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses aus. Ziel ist es, durch Angebote zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses sowie durch begleitende Maßnahmen und Kompetenz- und Anerkennungsmodelle einen gleichwertigen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung zu erreichen. Darüber hinaus sollen die Projekte darauf abzielen, die digitalen Kompetenzen zu verbessern und verstärkt digitale Vermittlungsinstrumente einzusetzen. Die eingereichten Projekte sollen eine Laufzeit von zwei Jahren haben.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Burgenland. Die Einreichfrist für Projekte ist der 31. Jänner 2025.
Projekte zur Basisbildung gesucht
Im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung sucht das Burgenland auch Projekte zur Basisbildung. Ziel der Projekte ist es, Jugendlichen und Erwachsenen auch nach dem Ende der Schulzeit den Erwerb von grundlegenden Kompetenzen und Bildungsabschlüssen kostenfrei zu ermöglichen. Dabei geht es zum Beispiel um die Förderung von Sprachkompetenz in Deutsch und einer weiteren Sprache, mathematischer Kompetenz, digitaler Kompetenz und Lernkompetenz. Die eingereichten Projekte sollen zwei Jahre lang laufen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und des Landes Burgenland. Einreichfrist ist der 31. Jänner 2025.
Für eine klimaneutrale Wirtschaft qualifizieren: Steiermark sucht Projekte
Ziel des Fördercalls in der Steiermark ist es, Menschen und Regionen, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft besonders betroffen sind, bei der Bewältigung der Auswirkungen dieser Veränderungen zu unterstützen. Mögliche Instrumente dazu sind etwa Maßnahmen zur Ausbildung, Weiterqualifizierung, Umschulung und/oder Erweiterung beruflicher Kompetenzen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+). Die nationale Kofinanzierung in Höhe von 50% ist von den Projektträgern selbst aufzubringen. Das Gesamtprojektvolumen muss mindestens 300.000 Euro betragen. Einreichfrist ist der 17. Februar 2025.
Projekte zur „grünen“ Berufsberatung bis 17. Februar einreichen
In der Steiermark gibt es einen weiteren Call zur Unterstützung von Personen und Regionen, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft besonders betroffen sind. Gesucht sind z.B. Maßnahmen zur Berufsorientierung und -beratung sowie zur Erhebung von Bedarfen und Entwicklungsmöglichkeiten in der Region.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+). Die nationale Kofinanzierung in Höhe von 50% ist von den Projektträgern selbst aufzubringen. Das Gesamtvolumen der Projekte muss mindestens 300.000 Euro betragen. Die Einreichfrist endet am 17. Februar 2025.
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