ÖIF fördert Integrationsmaßnahmen

25.06.2021, Text: Jennifer Friedl, Redaktion/CONEDU
Gesucht sind Projekte, die sich an Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund richten und Initiativen, die Integrationsmaßnahmen in Gemeinden und Regionen umsetzen.
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Der Österreichische Integrationsfonds vergibt Förderungen an Projekte, die sich mit ehrenamtlichen Integrationsinitiativen in Gemeinden und Regionen beschäftigen sowie an Projekte, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund unterstützen sollen.

Gesucht: Projekte, die Bewusstsein für Frauenrechte und Gleichberechtigung fördern

Bis 16. Juli haben Interessierte die Möglichkeit, Projekte einzureichen, die Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund unterstützen. Gesucht sind Projekte, die für diese Personengruppen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, wirtschaftliche Unabhängigkeit fördern sowie die kritische Bearbeitung patriarchaler Strukturen und traditioneller Geschlechterrollen im familiären Umfeld ermöglichen. Außerdem sollen bestehende Strukturen ausgebaut werden, die Integration fördern.

 

Die Gesamtsumme der Förderung beträgt zwei Millionen Euro für Projekte aus ganz Österreich. Übergeordnetes Ziel der Förderung ist laut ÖIF, Selbstverantwortung und Gleichberechtigung insbesondere unter weiblichen Geflüchteten sowie ZuwanderInnen zu stärken.

Förderung für Integrationsinitiativen in Gemeinden und Regionen

Ein weiterer Förderaufruf richtet sich an Initiativen, die das Zusammenleben im ländlichen Raum stärken und MigrantInnen bei der kulturellen sowie sprachlichen Integration unterstützen möchten. Damit sind in erster Linie Maßnahmen gemeint, die sich auf den Erwerb der deutschen Sprache richten, die Integration am Arbeitsmarkt oder das Kulturverständnis fördern. Auch Projekte zur Inklusion im Sport und in Vereinen, zum Näherbringen von Werten (wie z.B. Projekte zur Beteiligung am Umweltschutz) sowie Mentoring- oder Buddy-Programme sind im Call angesprochen.

 

Insgesamt stehen 2.500 Euro pro Initiative zur Verfügung – Voraussetzung ist, dass keine andere Fördermöglichkeit möglich ist. Die Refundierung richtet sich auf tatsächlich angefallene Kosten.

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