BildungsministerInnen unterzeichnen EU-Erklärung zur Berufsbildung

18.01.2021, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Resilienz der Berufsbildung erhöhen, eine Kultur des lebenslangen Lernens etablieren, Nachhaltigkeit und Mobilität fördern – das sind einige der Hauptziele in der Osnabrück Erklärung 2020.
Die EU hat die Erklärung im Rahmen eines Bildungsministerrates in Osnabrück auf den Weg gebracht.
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Am 30. November 2020 unterzeichneten die BildungsministerInnen der EU-Mitgliedsländer, der Beitrittskandidaten sowie der EWR-EFTA-Länder gemeinsam mit Europäischen Sozialpartnern und der Europäischen Kommission die Osnabrück Erklärung. Ziel der Erklärung ist es, die Berufsbildung zu modernisieren und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen. Die Erklärung zur "beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft" umfasst vier Hauptziele:
  • Widerstandsfähigkeit der Berufsbildung durch eine innovative, inklusive und flexible Berufsbildung erhöhen,
  • eine Kultur des lebenslangen Lernens etablieren,
  • Nachhaltigkeit in der Berufsbildung fördern und
  • die internationale Bedeutung der Berufsbildung stärken.

 

Hier einige konkrete Ziele und Vorhaben aus dem Papier:

Digitale Infrastruktur schaffen und Nähe zur Hochschule fördern

In der Erklärung plädieren die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsländer dafür, die Kapazitäten der Berufsbildungseinrichtungen unter aktiver Einbeziehung der Stakeholder auszubauen. Sie betonen die Relevanz von Berufsbildungsprogrammen auf den EQR-Stufen fünf bis acht, die gleichwertig zu Hochschulabschlüssen zu sehen seien.

 

Agenden rund um die digitale Transformation finden an mehreren Stellen der Erklärung Platz. So wollen die Unterzeichnenden u.a. das Potenzial des digitalen Lernens und der künstlichen Intelligenz nutzen, um Lernende bei der Entwicklung ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen.

Die Mitgliedsstaaten möchten daher zwischen 2021 und 2025 u.a. die Entwicklung einer digitalen Infrastruktur für Lern- und Lehrzwecke in der Berufsbildung unterstützen, einschließlich künstlicher Intelligenz und AR/VR-Technologien.

 

Verbessern wollen die Mitgliedsstaaten auch die Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und akademischen Bildungswegen. Berufsbildung, Hochschule und Forschungszentren sollen verstärkt zusammenarbeiten.

Kultur des lebenslangen Lernens stärken und Bildungspersonal unterstützen

Berufliche Aus- und Weiterbildungsangebote sollen zukünftig besser miteinander verknüpft werden, ist im Papier zu lesen. Es brauche effektive Berufsberatung und den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle, insbesondere für vulnerable Lernende . Dies könne durch unterschiedliche Anreize und Maßnahmen passieren, beispielsweise durch einen Anspruch der BürgerInnen auf (Weiter-)Bildung.

 

Als wesentlichen Schlüssel zur Etablierung einer Kultur des lebenslangen Lernens sehen die Unterzeichnenden das Bildungspersonal.
Die Attraktivität der LehrerInnen- und TrainerInnenberufe müsse erhöht werden, beispielsweise durch Unterstützung des Zugangs zu den TrainerInnen-Berufen in den Berufsbildungseinrichtungen für ExpertInnen aus der Privatwirtschaft gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und Bedingungen für den Zugang zum Beruf.

 

Bis 2025 wollen die Mitgliedsstaaten nationale "skills strategies" für Qualität und inklusives lebenslanges Lernen entwickeln – und dabei relevante Stakeholder und Sozialpartner einbeziehen.
Auch das Bildungspersonal wollen sie unterstützen. Für dieses soll es möglich sein, die entsprechenden digitalen Kompetenzen zu erlangen, und es sollen passende Tools für sie zur Verfügung stehen.

"Grüne" Programme und Kompetenzen fördern

Das Thema Nachhaltigkeit beschreiben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten als Querschnittsthema über viele Bereiche hinweg, wobei sie einen besonderen Zusammenhang mit der digitalen Transformation sehen. Durch die Entwicklung von Open Source und digitalen Lernumgebungen könne Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sowohl innerhalb als auch außerhalb von traditionellen Bildungssettings, also z.B. in Unternehmen oder zu Hause, zugänglicher werden.

 

Bis 2025 wollen die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Anreize für die Ökologisierung von Berufsbildungsprogrammen schaffen, einschließlich der Aus- und Weiterbildung zu u.a. grünen Technologien und Innovationen, zu Energieeffizienz, Umweltbewusstsein oder zur nachhaltigen Nutzung von Lehr-/Lernmaterialien.

 

Zudem erklären sie, dass sie bis 2025 arbeitsmarktrelevante Kompetenzen für den grünen Wandel definieren, die Einzug in Curricula und Bildungsangebote finden sollen. Auch hierbei spiele das Bildungspersonal, genauso wie EntscheidungsträgerInnen von Berufsbildungsanbietern und BeraterInnen in Unternehmen, eine wichtige Rolle. Sie sollen als MultiplikatorInnen fungieren.

Bildungsmobilität erhöhen

Die EU-Mitgliedsstaaten und die Kommission beschreiben in der Erklärung verschiedene Arten und Ebenen von Mobilität: virtuelle/hybride Mobilität, Migration, Transparenz und Vergleichbarkeit von Kompetenzen. In diesem Zusammenhang sprechen sie sich dafür aus, die bestehenden EU-Initiativen, wie z.B. Europass, EQR und Erasmus+ in weitem Umfang nutzen zu wollen.

 

Bis 2025 wollen die Mitgliedstaaten die Mobilität von Lernenden sowie LehrerInnen und TrainerInnen in der Berufsbildung erhöhen und dabei Qualität sicherstellen sowie die Anerkennung von Lernergebnisse fördern.

 

Auch interkulturelle Kompetenzen sollen eine größere Rolle spielen: Sie sollen künftig in Qualifikationsanforderungen und Curricula der Berufsbildung enthalten sein.

Weitere Informationen:
Quelle: EPALE E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa

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