EU-Rat: Weiterbildung in Corona-Pläne miteinbeziehen

07.09.2020, Text: Jennifer Friedl, Redaktion/CONEDU
Regierungen sollen die Erwachsenenbildung für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie hinzuziehen.
Der EU-Rat sieht Weiterbildung als wichtigen Schlüssel für Herausforderungen im Zuge der Corona-Pandemie.
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Der Rat der Europäischen Union hat u.a. angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie in einem EU-Papier Schlussfolgerungen und Empfehlungen zu Maßnahmen für die Erwachsenenbildung zusammengefasst. Ziel ist es, nachhaltige Lösungen und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern. Nicht nur die Wirtschaft solle sich nach der Pandemie erholen, sondern es gelte auch den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken.

Erwachsenenbildung ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert

Die Corona-Krise und der verhängte Lockdown haben erneut verdeutlicht, von welcher Bedeutung digitale Kompetenzen in Bezug auf Fernarbeit, die Online-Abhaltung von Bildungsformaten und die Sicherstellung eines Mindestmaßes an sozialem Kontakt sind. Es sei anzunehmen, so der Rat, dass sich die Krise in vielfältiger und noch nicht klar bestimmbarer Form auf den Qualifikationsbedarf auf dem Arbeitsmarkt und auf die Aufgaben der Erwachsenenbildung auswirken wird.

 

Bereits vor Covid-19, so der Rat der EU, hatte die Wirtschaft zudem mit zahlreichen Herausforderungen wie z.B. dem Klimawandel, der Globalisierung, den demographischen Veränderungen und der digitalen Transformation, zu kämpfen, die auch die Erwachsenenbildung betreffen. Denn diese hilft den Menschen dabei, entsprechende Kompetenzen zu entwickeln. Diese Herausforderungen seien, auch wenn nun neue Herausforderungen hinzukommen, weiterhin zu berücksichtigen, so der EU-Rat.

Covid-19-Aktionspläne der Regierungen sollen Weiterbildung miteinbeziehen

Laut dem EU-Rat sei es notwendig, dass die Weiterbildung in den umfassenden Covid-19-Aktionsplänen, die von den Regierungen laufend weiterentwickelt werden, nicht zu kurz kommt. Der Rat schlägt vor, Strategien für die Umschulung und Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen zu analysieren und in Bezug auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie entsprechend weiterzuentwickeln.

 

Auch die Anerkennung von Kompetenzen könne z.B. zur wirtschaftlichen Erholung beitragen. Außerdem sei es von Vorteil, weiterbildende Maßnahmen anzubieten, die sich mit den Lehren aus der Krise beschäftigen - sei es für den Beruf oder den sozialen Zusammenhalt.

Maßnahmen an digitalen und ökologischen Anforderungen ausrichten

Der EU-Rat ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, die politischen Maßnahmen, die das Lebenslange Lernen betreffen, an den aktuellen digitalen und ökologischen Anforderungen auszurichten. Es sei notwendig, flexible, nachhaltige und arbeitsplatzbezogene Initiativen zu etablieren, die sich für ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn lohnen.

 

Wenn sich Weiterbildung an den derzeit von der Gesellschaft benötigten Kompetenzen ausrichtet, würde das nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit steigern. Die dadurch verstärkte Produktivität würde laut EU-Rat auch die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sichern; und jene der gesamten europäischen Wirtschaft.

Finanzierungsmodelle benötigen Optimierung

Zusätzlich sei es laut EU-Rat wichtig, öffentliche und private Finanzierungsmodelle von Bildung zu optimieren und den Fachkräftemangel mitzudenken. Besondere Aufmerksamkeit soll laut dem EU-Rat auf benachteiligten Personengruppen und gering qualifizierten Arbeitskräften liegen.

 

Ein Zusammenwirken aller Beteiligten, d.h. Unternehmen, Verwaltungen, SozialpartnerInnen, Handelskammern und WeiterbildungsanbieterInnen sei dafür unentbehrlich. Internationale Austauschmöglichkeiten können außerdem als Inspirationsquellen dienen, bewährte Praktiken und Maßnahmen verbreiten und den sozialen Zusammenhalt der Mitgliedsstaaten stärken.

 
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