Qualifizierungsförderung für weibliche Beschäftigte mit Lehrabschluss oder Abschluss einer BMS

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Arbeitgebende, die ihre Arbeitnehmerinnen weiterqualifizieren wollen.

Gefördert werden weibliche Arbeitskräfte, die höchstens eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben.

 

Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:

  • höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
  • Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
  • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
  • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
  • fachliche Spezialisierung
  • Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens 6 Monaten
  • Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)

 

Die Förderung gilt nicht für

  • Unternehmenseigentümer*innen
  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • Lehrlinge
  • Arbeitnehmende in unkündbaren Verhältnissen (z.B. Beamt*innen)
  • Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassenden, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht

Voraussetzungen

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele (siehe Punkt "Für wen ist die Förderung gedacht?").
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Arbeitgebendem und Arbeitskraft vereinbart.
  • Der Arbeitgebende legt als Teil des Antrags ein Angebot des Kursveranstaltenden oder eine Kopie aus dem Kurskatalog vor.
  • Der Antrag wird vollständig spätestens eine Woche vor Weiterbildungsgebinn gestellt.

Was wird gefördert?

  • 50% der Kurskosten
  • 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.

Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich. Für Arbeitskräfte in Kurzarbeit ist die Personalkostenförderung nicht möglich.

 

Nicht förderbar sind

  • Ordentliche Studien und postgraduate Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie an sonstigen von diesen Einrichtungen angebotene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als 6 Monate bis zum Abschluss dauern oder sich an Führungskräfte richten,
  • Meetings, Tagungen, Kongresse oder Symposien, die reinen Informationscharakter haben,
  • Produktschulungen, reines Anlernen einfacher Tätigkeiten,
  • nicht arbeitsmarktorientierte Kurse,
  • für MitarbeiterInnen des Unternehmens verbindliche Grundausbildungen,
  • Kurse betriebsspezifischer Schulungseinrichtungen,
  • Kurse im Ausland, wenn eine Vor-Ort-Prüfung nicht möglich ist,
  • Individual-Coaching, Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter (ausgenommen sind Kurse, die in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Unternehmen stehen),
  • Ausbildungen, die im Rahmen der "Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" förderbar sind,
  • Ausbildungen, die in keinem Zuammenhang mit dem aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz beim Förderungsnehmer stehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt pro Person und Begehren maximal € 10.000.

Die Förderung wird an den Betrieb ausbezahlt.

 

Praktische Ausbildungen werden nur dann gefördert, wenn sie

  • in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder
  • von einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen durchgeführt werden.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der*Die Arbeitgebende wählt in Absprache mit der Arbeitnehmenden einen Kurs aus und muss das Begehren spätestens eine Woche vor Kursbeginn einbringen. Eine genaue Beschreibung des Kurses (z.B. Auszug aus dem Katalog) muss beigelegt werden.

 

Die Beantragung erfolgt über Ihr eAMS Konto für Unternehmen.

Für die Beantragung von Förderungen für Live-Online-Kurse sind weitere Punkte zu beachten. Informationen hierzu finden Sie unter dem vorletzten Punkt auf der Website.


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Kontakt

Kontaktstelle ist jene Geschäftsstelle des AMS, der das Unternehmen zugeordnet ist.

Zuletzt bestätigt

Dies Informationen wurden zuletzt am 31.01.2023 anhand der Website des AMS überprüft.

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