Refundierung Studiengebühren (bei Bezug von Pflegestipendium AMS) – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Für Personen, die den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege (GuK) an einer niederösterreichischen Fachhochschule absolvieren und ein Pflegestipendium des AMS beziehen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für die Refundierung der Studiengebühren bei Erhalt eines Pflegestipendiums des AMS müssen erfüllt sein?
- Bezug eines Pflegestipendiums des AMS
- Bereits begonnenes oder in Kürze beginnendes Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an einer niederösterreichischen Fachhochschule
ACHTUNG: Die Refundierung der Studiengebühren kann nur von Personen beantragt werden, die ein Pflegestipendiums des AMS erhalten! Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendium des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich, es werden lediglich die Studiengebühren refundiert.
Was wird gefördert?
Refundierung der Studiengebühren
Wie hoch ist die Förderung?
Die Studiengebühren müssen von den Studierenden vorfinanziert werden, werden infolge aber in Höhe der tatsächlich persönlich anfallenden Kosten (Einzahlungsnachweis von der FH ausgestellt erforderlich) auf Antrag semesterweise refundiert (Keine Refundierung des ÖH Beitrages!).
Die Refundierung der Studiengebühren bei Bezug eines Pflegestipendiums des AMS wird für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich ausbezahlt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Antragstellende, die ein Pflegestipendium des AMS beziehen und das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule in NÖ absolvieren, müssen einen Erstantrag zur Refundierung der Studiengebühren und dann pro Semester einen Folgeantrag stellen.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
- Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
- aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt
- Nachweis der Zahlung von Studiengebühren (von der Fachhochschule ausgestellt)
- Aktueller AMS-Leistungsanspruch
- Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Aberkennung des Pflegestipendiums des AMS, Zuerkennung der Studienbeihilfe oder einer anderen Förderstelle um eine Doppelförderung der Studiengebühren auszuschließen, etc.)
- Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Prämienzuteilung
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Weitere Informationen und die Förderrichtlinie zur Pflegeausbildungsprämie erhalten Sie unter https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/refundierung-studiengebuehren-ams/ und https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/service/#richtlinien
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Kontakt
Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten
E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at
Web: www.gff-noe.at
Zuletzt bestätigt
Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2025.
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