NÖ Lehrendenpool GuK

Für wen ist die Förderung gedacht?

Pflegepersonen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, die eine Spezialisierung für Lehraufgaben (§ 17 Abs. 1 Z 2 GuKG bzw. § 65a GuKG) absolvieren.


Voraussetzungen

  • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend länger)
  • Absolvierung einer akademischen Ausbildung zur Erlangung der Berufsqualifikation zur Lehrerin/zum Lehrer der Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 17 Abs. 1 Z 2 GuKG bzw. § 65a GuKG an einer Bildungseinrichtung in Österreich

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.


Was wird gefördert?

Die tatsächlich entstandenen Ausbildungskosten, die aufgrund der Vorbildung variieren können. Die Förderung wird für die im Curriculum vorgesehene Studiendauer ausbezahlt. 

Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit 01.02.2024 (für Ausbildungen ab dem Sommersemester 2024). Für Zeiträume vor 1. Februar 2024 wird keine Förderung gewährt.


Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe pro Antragstellerin bzw. pro Antragsteller beträgt gesamt bis zu € 19.200,-.

Eine Förderung der entstandenen Ausbildungskosten durch mehrere Stellen ist ausgeschlossen.

Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge, Versicherungen udgl. werden nicht gefördert.

Der Bezug von Förderungen und Beihilfen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Leistungen des Arbeitsmarktservice oder sonstiger öffentlicher Förderungen und Beihilfen), die sich nicht auf die Ausbildungskosten beziehen, ist neben der Förderung NÖ Lehrendenpool GuK möglich.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Einreichungen für die Förderung NÖ Lehrendenpool GuK sind jederzeit bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich: https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/noe-lehrendenpool-guk/

Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit 01.02.2024 (für Ausbildungen ab dem Sommersemester 2024). Für Zeiträume vor 1. Februar 2024 wird keine Förderung gewährt.

Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: 

1. Antragstellung auf Bewilligung der Förderung (vor Antritt der Ausbildung)

2. (Folge-)Antragstellung auf Refundierung der Ausbildungskosten (ab Antritt der Ausbildung, pro Semester ein Folgeantrag)

Folgende Unterlagen sind vor Antritt der Ausbildung erforderlich: 

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • Schriftlicher Nachweis über Beginn/Ende und Umfang der Bildungsmaßnahme
  • Gesamtkostenplan nach Studienjahren
  • Nachweis von mind. 2 Jahren Berufserfahrung als gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (bei Teilzeit entsprechend länger)
  • Elektronische Bestätigung der Verpflichtungserklärung nach der Ausbildung in niederösterreichischen Ausbildungseinrichtungen für Pflegeberufe für zumindest 5 Jahre zu arbeiten
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Förderungszuteilung

Zusätzlich für Antragstellerinnen/Antragsteller, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit der NÖ Landesgesundheitsagentur befinden:

  • Nachweis eines aktuellen Dienstverhältnisses bei der NÖ LGA
  • bewilligter Antrag auf Gewährung eines Sonderurlaubes zu Bildungszwecken
  • Empfehlungsschreiben der betreffenden Pflegedienstleitung
  • Empfehlungsschreiben der Schuldirektion der Gesundheits- und Krankenpflege als zukünftige Arbeitsstelle

Zusätzlich für Antragstellerinnen/Antragsteller, die sich in keinem Beschäftigungsverhältnis mit der NÖ Landesgesundheitsagentur befinden ODER keinen Sonderurlaub für diese Ausbildung seitens NÖ LGA beziehen: 

  • Anstellungsabsicht eines zukünftigen Arbeitgebers einer NÖ Ausbildungseinrichtung für Pflegeberufe (eine Vorlage finden Sie weiter unten unter DOWNLOADS) sowie ein Empfehlungsschreiben dieses Arbeitgebers

Folgende Unterlagen sind ab Antritt der Ausbildung erforderlich: 

  • aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt
  • Teil-Rechnungen und Zahlungsnachweise über die Kosten der betreffenden Bildungsmaßnahme
  • Studienerfolgsnachweis des zuletzt absolvierten Semesters (ab dem 1. Folgeantrag)

Meldeverpflichtungen

  • bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnsitz, Kontaktdaten wie Adresse, Tel. Mail, Ausbildungsstatus wie Abbruch, Unterbrechung, Wechsel zu einer anderen Bildungseinrichtung, begründete Verlängerung der Ausbildungsdauer (Nachweis durch Bildungseinrichtung), Änderungen des Status des Anstellungsverhältnisses bei der NÖ LGA, Zuerkennung der Förderung der Ausbildungskosten, um eine Doppelförderung auszuschließen, etc.)
  • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung innerhalb der im Curriculum vorgesehenen Studiendauer, nur in begründeten Fällen inklusive zwei Toleranzsemester
  • Nachweis einer Anstellung in einer NÖ Ausbildungseinrichtungen für Pflegeberufe nach Erlangen der Berufsqualifikation innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss

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Weitere Informationen und die Förderrichtlinie zum NÖ Bildungscheck erhalten Sie unter https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/noe-lehrendenpool-guk/ und https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/service/#richtlinien

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Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.

Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten

E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2025.


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