NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium – Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachfolgende Ausbildung absolvieren:

  • Betriebs- und Dorfhelferin bzw. Betriebs- und Dorfhelfer

Voraussetzungen

  • Ausbildung an einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung
  • bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.


Was wird gefördert?

Stipendium für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendiums beträgt 600 Euro pro Monat (10 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Der Bezug von Förderungen und (Schul-) Beihilfen oder sonstigen Leistungen (z.B. Fahrtgeld) ist neben dem Stipendium möglich.

Bei Teilzeitausbildungen wird der Betrag auf die entsprechende längere Dauer aufgeteilt. 

Ausbildungszeiträume vor dem 1. Februar 2024 sind nicht umfasst.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag für das NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium in Höhe von € 600 ist ab 01.02.2024 bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.

Das Stipendium wird rückwirkend bis Februar 2024 ausbezahlt. Ausbildungszeiträume vor dem 1. Februar 2024 sind nicht umfasst.

Der Antrag ist spätestens vor dem Abschluss der Ausbildung einzureichen.

ACHTUNG: Senden Sie uns Unterlagen per E-Mail nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Benötigte Unterlagen: 

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite, Führerschein)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung einer NÖ Bildungseinrichtung
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Zuerkennung einer Unterstützungsleistung des Arbeitsmarktservice, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Stipendienzuteilung

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.


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Weitere Informationen und die Förderrichtlinie zum NÖ Bildungscheck erhalten Sie unter https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/foerderungen/dorfhelferinnen-stipendium/ und https://www.foerderung-pflegeausbildung-noe.at/service/#richtlinien

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.

Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten

E-Mail: foerderung-pflegeausbildung@gff-noe.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2025.


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