Stipendium für Weiterbildungsmaßnahmen für Personen im Bereich der freien Kulturarbeit – Kärnten

Für wen ist die Förderung gedacht?

Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.


Voraussetzungen

https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/


Wie hoch ist die Förderung?

im Jahr 2025 ein mit € 3.000,-


Vorgehensweise und wichtige Termine

Einreichen des Online-Antrags unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU4 

Ende der Einreichfrist: 30.04.2025


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