Stipendium für Weiterbildungsmaßnahmen für Personen im Bereich der freien Kulturarbeit – Kärnten
Für wen ist die Förderung gedacht?
Antragsberechtigt sind Personen, die nachweislich in einer (oder mehreren) freien Kulturinitiativen in Kärnten tätig sind und sich dabei durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben. Die in Betracht kommenden Tätigkeiten können künstlerischer (z. B. Darsteller*in) und/oder organisatorischer (z. B. Produktionsleitung, Geschäftsführung) Art sein. Auch ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt.
Voraussetzungen
https://www.kulturchannel.at/ausschreibungen/artikel/land-kaernten/
Wie hoch ist die Förderung?
im Jahr 2025 ein mit € 3.000,-
Vorgehensweise und wichtige Termine
Einreichen des Online-Antrags unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/KU4
Ende der Einreichfrist: 30.04.2025
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