Förderung des Vorbereitungslehrganges zur Ablegung der Berufsreifeprüfung – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Förderungswerber*innen sind Absolvent*innen von landwirtschaftlichen Fachschulen
- mit positivem Fachschulabschlusszeugnis
- haben ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark
- nehmen am Vorbereitungslehrgang zur Berufsreifeprüfung teil
- haben die Kurskosten für zwei Module bezahlt
Was wird gefördert?
Ein Teil der Kosten von Vorbereitungslehrgängen zur Ablegung der Berufsreifeprüfung
Vorgehensweise und wichtige Termine
Antrag:
Die Förderungswerber*innen stellen einen Förderungsantrag bei der jeweiligen Fachschule und legen dem Antrag
- eine Kopie des positiven Abschlusszeugnisses der Fachschule,
- eine Kopie des Meldezettels,
- einen Zahlungsnachweis über die Einzahlung der Kurskosten für zwei Module bei.
Um den Zuschuss für die weiteren zwei Module zu erhalten, ist nur mehr die Vorlage des Zahlungsnachweises über die Einzahlung der Kurskosten für diese zwei restlichen Module notwendig.
Termine:
Anträge können zu zwei Terminen im Jahr gestellt werden:
- zwischen 1. April und 30. April jeden Jahres und
- zwischen 1. Oktober und 31. Oktober jeden Jahres.
Die jeweilige Fachschule überprüft die Anträge und leitet die vollständigen Daten der Förderungswerber*innen in bearbeitbarer Form an die Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft bis zum 15. Mai bzw. 15. November zur Auszahlung weiter.
Die Förderungswerber*innen erhalten eine Mitteilung über die genehmigte Förderung.
Was Sie noch interessieren könnte
Auf die Gewährung von Förderungen nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
per Telefax: +43 (316) 877-6900
per E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at
Zuletzt bestätigt
Zuletzt abgeglichen mit der Website vom Land Steiermark am 26.09.2025
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