Bildungsförderung – Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.).

Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich


Voraussetzungen

  1. a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
    b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
    c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
    - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
    - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
    d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten

    Welcher Personenkreis wird gefördert?
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
    - Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
    - öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.).
  2. Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  3. Dem Förderansuchen sind der Meister- oder Schmuckbrief und das Gesamtzeugnis, sowie Rechnungen über das angeschaffte Zusatzwerkzeug bzw. die Zusatzliteratur sowie ein aktueller Einkommensnachweis beizulegen.
  4. Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten abzüglich von Dienstgeberin-/Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
  5. Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze von € 4.400,-- nicht übersteigen.
  6. Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.

Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich


Was wird gefördert?

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten für Kursmaterialien, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.

Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 100% (max. jedoch € 400,--) der Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung.


Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erfolgen.

Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.

Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.

Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich


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Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Meisterlich_ausgestattet.html

 

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Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 03.07.2025.

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