Bildungsförderung – Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.).
Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich
Voraussetzungen
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.). - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
- Dem Förderansuchen sind der Meister- oder Schmuckbrief und das Gesamtzeugnis, sowie Rechnungen über das angeschaffte Zusatzwerkzeug bzw. die Zusatzliteratur sowie ein aktueller Einkommensnachweis beizulegen.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten abzüglich von Dienstgeberin-/Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze von € 4.400,-- nicht übersteigen.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich
Was wird gefördert?
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten für Kursmaterialien, abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 100% (max. jedoch € 400,--) der Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung.
Siehe auch: Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ – Niederösterreich
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erfolgen.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.
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Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
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Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
Zuletzt bestätigt
Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 03.07.2025.
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