Stipendien und Kursbeihilfen der Landesarbeiterkammer – Salzburg
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Kammerzugehörige land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer*innen und ihre Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
- Kinder von kammerzugehörigen, ehemaligen Dienstnehmer*innen (Pensionist*innen)
Voraussetzungen
Sie gehören zu einem der folgenden Personenkreise:
- Studierende an land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen sowie an der Universität für Bodenkultur, Fachrichtung Land- und/oder Forstwirtschaft
- In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen auch Studierende an der Universität für Bodenkultur in anderen Fachrichtungen
- Teilnehmer*innen an Facharbeiter-, Meister- oder Fortbildungskursen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet, die für die Berufsausübung des Kursteilnehmeden von berufsspezifischer Bedeutung sind
- Lehrlinge in einem landarbeiterkammerzugehörigen Lehrverhältnis nach Ablauf der Probezeit
Was wird gefördert?
- Studierende an land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen sowie an der Universität für Bodenkultur, Fachrichtung Land- und/oder Forstwirtschaft, erhalten pro Studienjahr eine Beihilfe
- Teilnehmer*innen an Facharbeiter-, Meister- oder Fortbildungskursen erhalten eine Kursbeihilfe. Förderbare Kurskosten sind: Kosten für Unterkunft und Verpflegung,; Kosten für Lernbehelfe, Kursgebühren, Notwendige Fahrtkosten für günstigstes öffentliches Verkehrsmittel.
- Lehrlinge erhalten bei Beginn eines landarbeiterkammerzugehörigen Lehrverhältnisses neine einmalige Startbeihilfe
Wie hoch ist die Förderung?
- Studierende an land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen sowie an der Universität für Bodenkultur, Fachrichtung Land- und/oder Forstwirtschaft, erhalten pro Studienjahr eine Beihilfe in der Höhe von € 700. In besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen kann der Vorstand auch an Studierende an der Universität für Bodenkultur in anderen Fachrichtungen, eine Beihilfe in gleicher Höhe gewähren.
- Teilnehmer*innen an Facharbeiter-, Meister- oder Fortbildungskursen auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet, die für die Berufsausübung des Kursteilnehmenden von berufsspezifischer Bedeutung sind, erhalten eine Kursbeihilfe in der Höhe der aufgerundeten halben Kurskosten, höchstens jedoch € 700 pro Kalenderjahr. Eine Förderung von anderer Stelle ist bei der Berechnung vorher abzuziehen. Förderbare Kurskosten sind: Kosten für Unterkunft und Verpflegung; Kosten für Lernbehelfe; Kursgebühren; Notwendige Fahrtkosten für günstigstes öffentliches Verkehrsmittel.
- Lehrlinge erhalten bei Beginn eines landarbeiterkammerzugehörigen Lehrverhältnisses nach Ablauf der Probezeit von drei Monaten eine einmalige Startbeihilfe von € 150. Das Lehrverhältnis muss aufrecht sein.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die entsprechenden Anträge sind grundsätzlich im selben Kalenderjahr in welchem das Studienjahr bzw. der Kurs geendet hat, spätestens in den ersten zwei Monaten des Folgejahres an die Landarbeiterkammer für Salzburg zu stellen. Bei mehrjähriger Ausbildung ist im Kalenderjahr des Beginns, spätestens in den ersten zwei Monaten des Folgejahres anzusuchen.
Förderungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Besuch der Förderungsmaßnahme. Bei Vorliegen der Voraussetzungen können die Beihilfen vom Büro der Kammer zur Auszahlung gebracht werden. Für Schulungskurse, welche von der Kammer veranstaltet werden (Berufsjäger*innen, Forstangestellte, Betriebsrät*innen und dgl.) bestimmt der Vorstand Art und Höhe der Kursbeihilfen.
Kontakt
Schrannengasse 2/3/1
5027 Salzburg - Postfach 11
Tel.: 0662 871 232 – 0
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr