Berufsbildungsprogramm Erasmus+ mit dem Mobilitätsprogramm "TirolerInnen auf der Walz" – Tirol
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Schüler*innen aus Tiroler mittleren und höheren berufsbildenden Schulen mit Hauptwohnsitz in Tirol
- Absolvent*innen Tiroler BMHS mit Hauptwohnsitz in Tirol (das Praktikum sollte innerhalb eines Jahres nach Schulabschluss abgeschlossen werden)
Lehrlinge
- Lehrlinge aus Tiroler Betrieben mit Hauptwohnsitz in Tirol
Junge Arbeitnehmende
- Arbeitnehmer*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehre oder BMHS) und Wohnsitz in Tirol (das Praktikum sollte innerhalb eines Jahres nach LAP abgeschlossen werden).
Voraussetzungen
Praktika werden in folgenden Ländern gefördert
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR-Länder (Liechtenstein, Norwegen und Island)
- Türkei, Mazedonien
Aufnehmende Einrichtungen
- Unternehmen und Einrichtungen im öffentlichen oder privaten Sektor
Praktika bei Einrichtungen, die EU-Gemeinschaftsprogramme verwalten oder aus EU-Mitteln finanziert werden (z.B.: Europäische Verwaltungsstellen wie Ministerien, europäisches Parlament, Europäische Kommission) sowie Vertretungsorgane der Sozialpartner und Auslandsvertretungen der Herkunftsländer der Teilnehmer*innen (Kulturinstitute, Botschaften, Konsulate, Außenhandelskammern, ...) werden nicht gefördert.
Für Lehrlinge und junge Arbeitnehmende gilt: Das Praktikum muss in fachlichem Zusammenhang mit der derzeitigen Berufsausbildung stehen.
Mögliche Dauer des Praktikums
- Schüler*innen: Zwei Wochen bis zwölf Monate
- Lehrlinge und junge Arbeitnehmende: Vier Wochen bis zwölf Monate
Es können nur durchgehende Aufenthalte ohne Unterbrechung gefördert werden.
Interessierte unter 18 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung der Eltern, um das Mobilitätsprogramm nutzen zu können.
Was wird gefördert?
Finanzielle Unterstützung
- Mobilitätszuschuss: Zusätzlich zu einem möglichen Praktikumsentgelt wird das Praktikum je nach Zielland und Dauer in Form eines Stipendiums gefördert. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Aufenthalts- und Reisekostenzuschuss.
- Sprachkurse: Für Praktika im fremdsprachigen Ausland werden kostenlose online Sprachkurse der der Europäischen Union angeboten. Die betreffenden Teilnehmer*innen werden vor Praktikumsantritt von der Standortagentur Tirol über dieses Service informiert.
Für Lehrlinge gibt es außerdem eine Ausbildungsvergütung: Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Dafür erhält das Unternehmen, falls gewünscht, für den Zeitraum des Praktikums einen Lehrling aus dem Austauschbetrieb, dessen Vergütung wiederum von dessen Unternehmen bezahlt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Bestätigung der Schule
- Einverständniserklärung der Eltern
- Jobdescription
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Alle Informationen stehen in einer Checkliste zur Verfügung.
Bei erfolgreicher Einreichung erhalten Sie einen Praktikumsvertrag (Learning Agreement) und eine Placement Evaluation zum Ausfüllen.
Nach Beendigung des Praktikums muss innerheilb eines Monats nach Abschluss folgendes im Bewerberportal hochgeladen werden:
- Online-Teilnehmerbericht
- Sprachassessment (2. Sprachtest nach Beendigung des Praktikums)
- Dokument „Placement Evaluation“
Kontakt
Standortagentur Tirol
Ing.-Etzel-Straße 17/2. Stock
6020 Innsbruck
t +43.512.576262-264 bzw. -227
e auslandspraktikum@standort-tirol.at
Mo-Do: 9:00 - 11:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kammer für Arbeiter & Angestellte Tirol
Jugendabteilung
t 0800 225522 1566
e jugend@ak-tirol.com
Um telefonische Voranmeldung wird gebeten!
Zuletzt bestätigt
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