Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand – Kärnten

Für wen ist die Förderung gedacht?

Der Zuschuss kann von Senior*innen mit Pensionsnachweis und Hauptwohnsitz in Kärnten beantragt werden.

Voraussetzungen

Als Förderwerbende gelten ausschließlich Personen, welche nachweislich eine Weiterbildungsmaßnahme in einer Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtung mit Ö-CERT im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres besucht haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • nachweisliche Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtung mit Ö-CERT im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres
  • die Antragsteller*innen müssen in Kärnten wohnhaft sein (Hauptwohnsitz in Kärnten)
  • die Kurskosten dürfen durch keine weitere öffentliche Stelle subventioniert werden

Was wird gefördert?

Einmalzuschuss für eine absolvierte Weiterbildung


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses für eine absolvierte Weiterbildung pro Person und pro Kalenderjahr in der Höhe der tatsächlichen Kurskosten, maximal jedoch in der Höhe von € 100,- gewährt.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Für den Antrag auf den Zuschuss "Bildungsbonus WIR - Weiterbildung im Ruhestand" ist das entsprechende Online-Formular zu verwenden. 

Erforderliche Unterlagen

Es müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Bestätigung über den Besuch der Weiterbildung seitens der Erwachsenenbildungseinrichtung (z.B. Kursbesuchs- oder Teilnahmebestätigung)
  • Nachweis über Pensionsbezug (aktueller Pensionsbescheid)
  • Meldezettel
  • Originalbelege der Kurskosten (Rechnung und Zahlungsnachweis, z.B. Einzahlungsbeleg)

Für Rückfragen steht das Amt der Kärntner Landesregierung Ihnen unter der Telefonnummer +43 (0)50 536 33069 zur Verfügung.

Die Ansuchen werden in der Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration, OE Senior*innen und Generationen, auf ihre sachliche, rechnerische und inhaltliche Richtigkeit geprüft. Unvollständige Ansuchen können abgelehnt werden. Der einmalige Zuschuss in der Höhe von bis zu maximal € 100,- wird im Falle der Erfüllung der Fördervoraussetzungen ausschließlich auf das angegebene Bankkonto angewiesen.


Was Sie noch interessieren könnte

Förderungen in Form von Zuschüssen können nur nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten Fördermittel zuerkannt werden. Ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Das Online-Formular sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des Amts der Kärntner Landesregierung.


Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
OE Lebenslanges Lernen
Hasnerstraße 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefonnummer +43 (0)50 536 33069


Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit der Website des Amts der Kärntner Landesregierung am 25.06.2025.

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