OÖ Kinder- und Jugendhilfestipendium

Für wen ist die Förderung gedacht?

Personen, die die Ausbildung Akademische Sozialpädagogische Fachbetreuung in der Kinder- und Jugendhilfe an der Fachhochschule Oberösterreich absolvieren.


Voraussetzungen

Das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium kann jeder Person gewährt werden, die eine Ausbildung gemäß dem IV. Teil, 6. Hauptstück des Oö. SBG an der FH Oberösterreich absolviert. Voraussetzung ist weiters, dass keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG, BGBl. Nr. 609/1977) oder dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG, BGBl. Nr. 313/1994) bezogen wird.


Was wird gefördert?

Es wird der Lehrgang Akademische Sozialpädagogische Fachbetreuung gemäß Oö. Sozialberufegesetz an der Fachhochschule Oberösterreich gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?

Das Oö.Kinder- und Jugendhilfestipendium beträgt € 630,00 monatlich. Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Antrag bekannt zu geben ist. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Das Stipendium kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gewährt werden, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, und längstens bis zum Abschluss der Ausbildung. Es wird höchstens für die Dauer der Mindestzeit der Ausbildung  ausbezahlt. Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung kann das Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendium  weiter gewährt werden, wenn der/die Antragsteller:in die Ausbildung fortsetzt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Das Ansuchen auf Gewährung des Oö. Kinder- und Jugendhilfestipendiums ist schriftlich mittels Antragsformular beim Amt der Oö. Landesregierung einzubringen.
    Das Onlineformular zur Beantragung finden sie auf der Website des Landes Oberösterreich.
  • Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch für höchstens 6 Monate.

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien.


Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

Bahnhofplatz 1
4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-152 21
Fax (+43 732) 77 20-21 56 19
E-Mail so.post@ooe.gv.at


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 29.09.2025


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