Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – Burgenland
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Für die Förderung kommen physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft in Frage.
- Selbstständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der selbstständigen GW Burgenland nachweisen können.
- Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen. Fach- und Führungskräfte müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.
Die vollständigen Informationen über die Vorraussetzungen finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 4 (Förderungswerber), Ausschlusskriterien finden Sie unter Punkt 4.8.
Was wird gefördert?
Förderbar sind externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und NeugründerInnen, beziehungsweise Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen, als auch Maßnahmen welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld, (soweit nicht in Punkt 8 der Richtlinie ausgenommen) notwendig sind. Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein. Einzelschulungen sowie Schulungen, die sich nur an ein Unternehmen richten, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die vollständigen Informationen darüber, welche Kosten förderbar sind finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 6; nicht förderbare Kosten finden Sie unter Punkt 8.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderungsfähig sind externe Kosten einer Bildungsmaßnahme mit einem Mindestprojektvolumen von 500 Euro pro Förderansuchen. Der Basisfördersatz beträgt 25% der anerkennbaren Kosten. Dazu können für KMU ein Bonus von 25% Punkten für Ausbildungen aus Fokusbereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) und für Großunternehmen 10% Punkten hinzugerechnet werden. Für Kosten, die zur Förderung eingereicht werden, können keine zusätzlichen Förderungen im Rahmen anderer Förderungsaktionen gewährt werden.
Die vollständigen Informationen über die Höhe der Förderung finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 6; Informationen über Art und Ausmaß der Förderung unter Punkt 7 und Informationen zur Kumulierung von Förderungen unter Punkt 9.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Sie finden den Antrag auf der Webseite der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH oder können ihn direkt im Portal der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH stellen.
Kontakt
+43 5 9010-2157
Lisa Klikovich-Zardi, MA
+43 5 9010-2465
Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
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Zweigstelle Güssing
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