Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften – Burgenland

Für wen ist die Förderung gedacht?

Physische oder juristische Personen sowie ein­ge­tragene Personen­­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft.

Voraussetzungen

  • Für die Förderung kommen physische oder juristische Personen sowie ein­ge­tragene Personen­­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft in Frage.
  • Selbst­ständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Pflicht­­versicherung bei der Sozial­­­versicherungsanstalt der selbstständigen GW Burgenland nachweisen können.
  • Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen. Fach- und Führungs­kräfte müssen sich in einem voll­versicherungs­­pflichtigen Arbeits­­verhältnis befinden.

Die vollständigen Informationen über die Vorraussetzungen finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 4 (Förderungswerber), Ausschlusskriterien finden Sie unter Punkt 4.8.


Was wird gefördert?

Förderbar sind externe Bildungs­­maßnahmen von Unternehmer­Innen und NeugründerInnen, beziehungs­weise Fach- und Führungs­kräften, die in unmittel­barem Zusammen­hang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen, als auch Maßnahmen welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld, (soweit nicht in Punkt 8 der Richtlinie ausgenommen) notwendig sind. Die Bildungs­­maßnahme muss überbetrieb­lich verwertbar sein. Einzel­­schulungen sowie Schulungen, die sich nur an ein Unternehmen richten, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die vollständigen Informationen darüber, welche Kosten förderbar sind finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 6; nicht förderbare Kosten finden Sie unter Punkt 8.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die anerkennbare Bemessungs­­grundlage beträgt maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Förderungs­werbenden.

Förderungs­fähig sind externe Kosten einer Bildungs­­maßnahme mit einem Mindest­­projekt­volumen von 500 Euro pro Förder­ansuchen. Der Basisfördersatz beträgt 25% der anerkennbaren Kosten. Dazu können für KMU ein Bonus von 25% Punkten für Ausbildungen aus Fokusbereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) und für Groß­­unternehmen 10% Punkten hinzugerechnet werden. Für Kosten, die zur Förderung eingereicht werden, können keine zusätzlichen Förderungen im Rahmen anderer Förderungsaktionen gewährt werden.

Die vollständigen Informationen über die Höhe der Förderung  finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 6; Informationen über Art und Ausmaß der Förderung unter Punkt 7 und Informationen zur Kumulierung von Förderungen unter Punkt 9.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Das Antragsformular muss vor Kursbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH eingebracht werden. Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung erforderlichen sind, müssen innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung vollständig eingelangt sein. Die gesamten Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Aktionsrichtlinie „Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften“ unter Punkt 10.

Sie finden den Antrag auf der Webseite der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH oder können ihn direkt im Portal der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH stellen.

Kontakt

Manuela Nebenmayer 
+43 5 9010-2157
E-Mail

Lisa Klikovich-Zardi, MA 
+43 5 9010-2465
E-Mail

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Technologiezentrum, Marktstraße 3, A-7000 Eisenstadt

Zweigstelle Güssing
Technologiezentrum, Europastraße 1, A-7540 Güssing

Zweigstelle Jormannsdorf
Schloss Jormannsdorf, Schlossplatz 1, A-7431 Bad Tatzmannsdorf

Tel.: +43 (0)5 9010-210
Fax: +43 (0)5 9010-2110
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Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit der Website der Wirtschaftsagentur Burgenland am 18.06.2025.

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