Förderung Werkmeisterausbildung – Steiermark

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der steirischen Arbeiterkammer, die die Ausbildung zum*r Werkmeister*in machen wollen.

Voraussetzungen

  • Voraussetzungen sind die aufrechte AK-Mitgliedschaft und die Vorlage der eigenhändigen Entrichtung der vollen Ausbildungskosten.
  • Beginn der Werkmeisterausbildung ab Herbst 2024
  • Die Förderung wird allen der AK Steiermark zugehörigen Personen unter Berücksichtigung der Anbieterneutralität für alle österreichischen Ausbildungsstandorte und unabhängig vom Einkommen gewährt. 

Was wird gefördert?

Werkmeisterausbildung


Wie hoch ist die Förderung?

Wer die Werkmeisterausbildung ab Herbst 2024 beginnt, erhält nach Vorlage des Werkmeisterbriefes eine Förderung von 1.000 Euro.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Förderantrag kann bis zu 6 Monate nach Abschluss der Ausbildung eingereicht werden. Weitere Informationen zur Einreichung und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie nach persönlicher Kontaktasufnahme mit der AK Steiermark unter bildung@akstmk.at.

Kontakt

AK Steiermark
Hans-Resel-Gasse 6-14 
8020 Graz
Telefon: 05-7799 und Fax: 05/7799-2387
Online-Kontaktformular

Bezirksstellen der AK Steiermark


Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit der Webseite der AK Steiermark am 18.06.2025.

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