Förderungen für Pendler*innen - Steiermark

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Mitglieder der AK Steiermark, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen

Voraussetzungen

Vorraussetzungen für die Pendler*innenbeihilfe

  • Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).
  • Die Pendler*innenbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
  • Die Frist für die Beantragung der Pendler*innenbeihilfe 2024 endet mit 31.12.2025.
  • Auch Lehrlinge haben Anspruch auf Pendler*innenbeihilfe, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.

Vorraussetzungen für die Karte für Berufspendler*innen

  • Unselbständige Berufstätigkeit
  • Das Kraftfahrzeug ist auf den*die Antragsteller*in zugelassen
  • Die mautpflichtige Strecke muss auf der Fahrt vom Wohnsitz zum Arbeitsplatz benützt werden

Vorraussetzungen für die Pendlerpauschale

Ob Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben, hängt vom Ergebnis des Pendlerrechners des Finanzministeriums ab.

Vorraussetzungen für den Pendlereuro

Wenn Sie Anspruch auf das Pendlerpauschale haben, erhalten Sie zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen.


Was wird gefördert?

Pendler*innenbeihilfe

Finanzielle Beihilfe fürs Pendeln

Karte für Berufspendler*innen

Auf bestimmten Streckenmautabschnitten bietet die ASFINAG speziell für Pendler*innen eine vergünstigte Jahreskarte an. Es handelt sich hierbei um eine an das Kennzeichen gebundene Zeitkarte. Die Gültigkeit der Pendlerkarte bezieht sich auf die Dauer der Beschäftigung und ist maximal ein Jahr ab der Ausstellung gültig. Für die Mautstrecken der A 9 Bosruck/Gleinalm erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen für jede Teilstrecke gesondert.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Das Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass Sie dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommen. Es reduziert das Einkommen, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen. Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag. Der wird Ihnen tatsächlich in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen.


Wie hoch ist die Förderung?

Pendler*innenbeihilfe

Rund 4.500 Steirer*innen bekamen 2023 eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt: Sie hatten bei der steirischen Arbeiterkammer ein Ansuchen gestellt und im Durchschnitt 120 Euro erhalten (die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr). Die Arbeiterkammer übernimmt die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drittel der gesamten Förderungssumme.

Karte für Berufspendler*innen

Als Pendler*in können Sie die Mehrfahrtenkarte für 365 Tage und Ihren Streckenmautabschnitt für den Preis einer Einzelfahrt erwerben. Aktuelle Infos finden Sie auf der AK-Webseite Karte für Berufspendler*innen.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

Das Pendlerpauschale stellt einen Freibetrag dar. Das bedeutet, dass Sie dieses nicht 1:1 ausbezahlt bekommen. Es reduziert das Einkommen, von dem Sie Lohnsteuer bezahlen müssen.

Der Pendlereuro hingegen ist ein Absetzbetrag. Der wird Ihnen tatsächlich in voller Höhe von der Lohnsteuer abgezogen. Dieser beträgt 2 Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wie viel Ihnen das Pendlerpauschale und der Pendlereuro netto bringen, können Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Pendler*innenbeihilfe

Antragsformulare samt Richtlinie gibt es in den Gemeindeämtern, in den Firmen bei den Betriebsräten sowie in der AK-Zentrale und allen Außenstellen. Zusätzlich stehen die Antragsformulare als Download zur Verfügung.

Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale oder in allen AK-Außenstellen abgegeben werden. Per Post können Sie alle Unterlagen auch an die Arbeiterkammer Steiermark, Pendler:innenbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 6-14, 8020 Graz schicken. Die Frist für die Beantragung dieser Beihilfe 2024 endet mit 31.12.2025.

Karte für Berufspendler*innen

Als Pendler*in können Sie die Mehrfahrtenkarte für 365 Tage und Ihren Streckenmautabschnitt, für den Preis einer Einzelfahrt, an der jeweiligen Hauptmautstelle erwerben.

Pendlerpauschale und Pendlereuro

  • Mit dem Ausdruck des Pendlerrechners beantragen Sie das Pendlerpauschale und den Pendler­euro bei Ihrem*r Arbeitgeber*in.
  • Wenn der Pendlerrechner aus technischen Gründen kein Ergebnis liefert oder Ihr Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, dann verwenden Sie das Formular L33. Dann können das Pendler­pau­schale und der Pendlereuro gleich bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
  • Wenn das Pendlerpauschale und der Pendlereuro noch nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machen Sie das Pendlerpauschale und den Pendlereuro als Werbungskosten bei der Arbeit­nehmer­*innen­veranlagung geltend!

Was Sie noch interessieren könnte


Kontakt

AK Steiermark -Graz
Hans-Resel-Gasse 6-14
8020 Graz

Sie haben Fragen zu den Förderungen für Pendler*innen oder benötigen Unterstützung? Melden Sie sich unter: 05/7799-2800 oder pendlerinnenbeihilfe@akstmk.at.

Hier finden Sie die Kontakte der AK-Außenstellen


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 28.05.2025 anhand der Webseiten der AK Steiermark zur Pendler*innenbeihilfe, der Karte für Berufspendler*innen und der Pendlerpauschale überprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr