Beihilfe für Arbeitserprobung oder Arbeitstraining
Für wen ist die Förderung gedacht?
Beim AMS gemeldete Arbeitssuchende, die an
- einer Arbeitserprobung (Einerseits will ein Unternehmen prüfen, ob Sie persönlich und fachlich für eine bestimmte Arbeit geeignet sind. Sie können prüfen, ob Ihnen eine bestimmte Arbeit liegt. Ziel ist eine Festanstellung.) oder
- einem Arbeitstraining (Ziel ist es, Berufserfahrung zu sammeln und so Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, indem Sie Aufgaben trainieren, die für einen Beruf typisch sind)
teilnehmen wollen.
Was wird gefördert?
- Deckung Ihres Lebensunterhalts
- Fahrtkosten, die Sie nachweisen können – bis zu 100%
- Unterkunft und Verpflegung
Sie erhalten die Beihilfe für die Dauer der Arbeitserprobung oder des Arbeitstrainings - längstens aber
- 28 Kalendertage für eine Arbeitserprobung.
- 90 Kalendertage für ein Arbeitstraining.
Wie hoch ist die Förderung?
Mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive Familienzuschläge. Solange Sie die Beihilfe erhalten, sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Wenden Sie sich an die zuständige Regionalstelle des AMS, bevor Sie mit der Arbeitserprobung oder dem Arbeitstraining beginnen. Beantragen können Sie die Beihilfe entweder persönlich oder über Ihr eAMS-Konto.
Was Sie noch interessieren könnte
Tipp: Bevor Sie eine Arbeitserprobung oder ein Arbeitstraining absolvieren, sollten Sie sich einige Fragen unbedingt stellen – z. B.: Welche Branche interessiert mich? In welcher Branche habe ich eine langfristige Perspektive? Will ich in einem kleinen oder großen Unternehmen arbeiten? Gibt es solche Unternehmen in meiner Region?
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Zuletzt abgeglichen mit der Webseite des AMS am 21.5.2025.
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