Vorstellungs-/Arbeitsantritts-/Lehrantrittsbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Beim AMS gemeldete Menschen in einer finanziellen Notlage, die entweder Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen und
- auf Arbeitsuche sind.
- auf Lehrstellensuche sind.
- an einer Vorbesprechung zu einer Schulung teilnehmen.
- arbeiten, aber ihre berufliche Existenz gefährdet ist.
oder, erstmalig zum – mit dem AMS vereinbarten – überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen.
Was wird gefördert?
Kosten für
- Fahrten,
- bei Vorstellungsterminen gegebenfalls Unterkunft und Verpflegung.
Wie hoch ist die Förderung?
Ersetzt werden höchstens die belegbaren Kosten für
- Fahrten mit Bus, Bahn oder PKW und
- Unterkunft und Verpflegung
Vorgehensweise und wichtige Termine
Wichtig: Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch bzw. dem Arbeits-/Lehrantritt Ihre*n Berater*in in Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.
Beantragen können Sie die Vorstellungs-/Arbeits-/Lehrantrittsbeihilfe nach Absprache mit Ihrer*m Berater*in entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.
Beantragen können Sie die Vorstellungs-/Arbeits-/Lehrantrittsbeihilfe nach Absprache mit Ihrer*m Berater*in entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Zuletzt abgeglichen mit der Webseite des AMS am 21.5.2025.
Alle Angaben ohne Gewähr