Vorstellungs-/Arbeitsantritts-/Lehrantrittsbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Beim AMS gemeldete Menschen in einer finanziellen Notlage, die entweder Vorstellungstermine außerhalb Ihrer Region wahrnehmen und
  • auf Arbeitsuche sind.
  • auf Lehrstellensuche sind.
  • an einer Vorbesprechung zu einer Schulung teilnehmen.
  • arbeiten, aber ihre berufliche Existenz gefährdet ist.

oder, erstmalig zum – mit dem AMS vereinbarten – überregionalen Arbeits-/ Lehrantritt anreisen.


Was wird gefördert?

Kosten für

  • Fahrten,
  • bei Vorstellungsterminen gegebenfalls Unterkunft und Verpflegung.

Wie hoch ist die Förderung?

Ersetzt werden höchstens die belegbaren Kosten für
  • Fahrten mit Bus, Bahn oder PKW und
  • Unterkunft und Verpflegung

Vorgehensweise und wichtige Termine

Wichtig: Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch bzw. dem Arbeits-/Lehrantritt Ihre*n Berater*in in Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.

Beantragen können Sie die Vorstellungs-/Arbeits-/Lehrantrittsbeihilfe nach Absprache mit Ihrer*m Berater*in entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.

Kontakt


Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit der Webseite des AMS am 21.5.2025.

Alle Angaben ohne Gewähr