Bildungsunterstützung der Gewerkschaft vida
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Mitglieder mit einer Vollmitgliedschaft, die seit mindestens 12 Monaten aufrecht ist.
Was wird gefördert?
Studienunterstützung
Wenn Sie ein Hochschulstudium oder einen Lehrgang an einer österreichischen Hochschule, Universität oder Fachhochschule als ordentliche*r Studierende*r absolvieren, können Sie einen Antrag auf Studienunterstützung stellen.
Maturaunterstützung
Wenn Sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende höhere Schule besuchen, können Sie einen Antrag auf Maturaunterstützung stellen. Voraussetzung ist jedenfalls, dass der Schultyp mit einer Reifeprüfung abgeschlossen wird.
Kurszuschüsse
Wenn Sie eine kostenpflichtigen Aus- oder Weiterbildungsveranstaltung absolvieren, können Sie einen Antrag auf Kurszuschuss stellen. Die Kurszuschüsse gelten für folgende Aus- und Weiterbildungsprogramme:
- Sprachkurse für die Sprachen des an Österreich grenzenden Auslandes sowie Englisch, Französisch und Spanisch, sofern die Erlangung dieser Sprachkenntnisse der Erhöhung der beruflich erforderlichen Qualifikation dienen
- Aus- und Weiterbildungsprogramme im Bereich der Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Kurse für berufsorientierte Prüfungen
- Sonstige Kurse, die der unmittelbar erforderlichen hauptberuflichen Weiterqualifikation dienen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe beträgt € 100 pro Studienjahr.
Maturaunterstützung
Die Höhe der Unterstützung beträgt € 70 pro Schuljahr.
Kurszuschüsse
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kurskosten, maximal jedoch € 60.
Vorgehensweise und wichtige Termine
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Kontakt
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