Landesstipendien – Landesstipendium Medizin – Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Studierende der Humanmedizin, welche sich nach Abschluss der Ausbildung zu einer ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich (als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt, als Amtsärztin oder Amtsarzt oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum) verpflichten.


Voraussetzungen

Studierende der Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), an der Danube Private University (DPU) und an öffentlichen Universitäten in Österreich.

WICHTIG: Dieses Stipendium setzt eine Verpflichtung der Bewerberinnen und Bewerber zu einer ärztlichen Tätigkeit in Niederösterreich für sechs bzw. drei Jahre nach abgeschlossener ärztlicher Ausbildung voraus!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Hauptwohnsitz in Österreich seit mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Das Humanmedizinstudium wird erst begonnen.
  • Eine vorläufige Studienplatzzusage seitens der Universität kann vorgelegt werden.
  • Vertragliche Verpflichtung zur Absolvierung der Basisausbildung gemäß Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 - ÄAO 2015, als auch die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt im Bundesland Niederösterreich zu beginnen und mit der Prüfung zur Fachärztin oder zum Facharzt abzuschließen, wobei die Gesamtausbildungszeit die in Anlage 1 der ÄAO 2015 festgelegte Mindestausbildungszeit um längstens ein Jahr überschreiten darf. Die postpromotionelle Ausbildung hat ehestmöglich, längstens jedoch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums der Humanmedizin zu erfolgen und muss überwiegend in Niederösterreich absolviert werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin oder Facharzt muss eine ärztliche Tätigkeit in einer Bedarfsregion des Landes Niederösterreich als Kassenvertragsärztin oder Kassenvertragsarzt, als Amtsärztin oder Amtsarzt im Land Niederösterreich oder in einem NÖ Universitäts- oder Landesklinikum aufgenommen werden und die ärztliche Tätigkeit für die jeweils festgelegte Dauer gemäß offizieller Förderrichtlinie Punkt 3.3 bzw. Punkt 4.3. aufrecht erhalten und auch nachgewiesen werden. Für genaue Details zur Verpflichtungsdauer informieren Sie sich bitte in der offiziellen Förderrichtlinie!
  • Soziale Förderwürdigkeit (zur Prüfung der sozialen Förderwürdigkeit wird das Einkommen der Eltern der Studierenden (bzw. ggf. der (Ehe-)Partner der Studierenden) herangezogen.
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer + max. 1 Toleranzsemester
  • Nachweis des Studienerfolgs im Sinne des § 20 Abs. 1 Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG, BGBl. Nr. 305/1992 idgF für jedes Studienjahr
  • Einhaltung der gesetzlichen Zuverdienst-Grenze (die für das jeweils laufende Kalenderjahr geltende Zuverdienstgrenze finden Sie hier)
  • Altersobergrenze: antragsberechtigt sind Studienanfängerinnen und –anfänger (Studienbeginn im Jahr der Bewerbung), die am 1. Oktober des 1. Studienjahres an der jeweiligen Universität ihr 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das zu berücksichtigende Brutto-Jahres-Gesamteinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten:

1) Allein unterhaltspflichtiger Elternteil mit 1 Kind (z.Bsp. weil der 2. Elternteil verstorben ist oder aus anderen Gründen keine Unterhaltspflicht gegeben ist): € 75.000,- brutto jährlich

2) Zwei unterhaltspflichtige Elternteile mit 1 Kind: € 90.000,- brutto jährlich

3) Für jedes weitere unterhaltspflichtige (Geschwister-) Kind im Haushalt der Eltern: zzgl. € 15.000,- pro Kind

Alle weiteren Details und Kriterien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.


Was wird gefördert?

Die Förderung von Studien an Privatuniversitäten erfolgt durch die Übernahme der Studiengebühren in Form von Voll- und Halbstipendien.

Studierende an öffentlichen Universitäten erhalten ein monatliches Stipendium (10 Mal pro Jahr).


Wie hoch ist die Förderung?

Für Studierende an einer Privatuniversität:
- bei Bezug eines Vollstipendiums    bis zu 100% der Jahresstudiengebühr
- bei Bezug eines Teilstipendiums    bis zu   50% der Jahresstudiengebühr

Für Studierende an einer öffentlichen Universität:
€ 1.000,- monatlich 10 Mal pro Studienjahr (Oktober – Juli) 

für die Mindeststudiendauer zzgl. 1 Toleranzsemesters


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die nächste Einreichphase läuft ab 15.7.2026. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Einreichsystem der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) über https://www.noe-stipendien.at/stipendien/noe-landesstipendium-medizin/

Das NÖ Landesstipendium Medizin wird grundsätzlich nur für den Zeitraum der Mindeststudiendauer + max. 1 Toleranzsemester vergeben. Für den Weiterbezug des Stipendiums NÖ Landesstipendium Medizin muss einmal im Jahr nach vollständigem Abschluss des vorangegangenen Studienjahrs ein Folgeantrag eingereicht werden. Die Einreichung eines Folgeantrages hat spätestens bis zum 15.11. zu erfolgen!

Benötigte Unterlagen bei Erstantragstellung

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises,
  • aktuelle Meldebestätigung,
  • Lebenslauf,
  • Motivationsschreiben,
  • Nachweis über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens (z.B. Rangbestätigung oder Punkte),
  • Einkommensnachweise der Eltern (Einkommenssteuerbescheide oder falls vorhanden ein gültiger Bescheid über die Zuerkennung der Studienbeihilfe; aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe für Geschwisterkinder)

Benötigte Unterlagen bei Folgeantragstellung

  • Studienblatt bzw. Studienbestätigung bei Fortsetzung oder Inskriptionsbestätigung für das darauffolgende Semester
  • aktueller Studienerfolgsnachweis des vorangegangenen Studienjahrs

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, die Förderrichtlinie, den Online-Antrag und FAQs finden Sie unter: https://www.noe-stipendien.at/stipendien/noe-landesstipendium-medizin/ und https://www.noe-stipendien.at/service/#richtlinien

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 1. OG
3100 St. Pölten


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 12.11.2025.


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