Pflegeausbildungsprämie – Kärnten
Für wen ist die Förderung gedacht?
Auszubildende zu den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, zur Diplom- oder Fach-Sozialbetreuer:in mit den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung sowie zur Heimhelfer:in:
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP/BSc);
- Pflegefachassistenz (PFA);
- Pflegeassistenz (PA);
- Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Altenarbeit (F-SOB/D-SOB-AA);
- Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (F-SOB/D-SOB-BA);
- Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung (F-SOB/D-SOB-BB);
- Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz im Rahmen des berufsbildenden Schulwesens im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich;
- Heimhelfer:in im Rahmen der zu absolvierenden Pflichtpraktika im Pflegebereich.
Voraussetzungen
Von der Förderung ausgenommen sind Personen,
- die bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung beziehen (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU), Stiftungsarbeitslosengeld, Pflegestipendium, Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld, Umschulungsgeld);
- die in einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses zur Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) stehen.
Was wird gefördert?
Die Förderung stellt einen Zuschuss zu den Lebenserhaltungskosten während der angeführten Ausbildungen dar.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Pflegeausbildungsprämie beträgt EUR 600,00 pro Monat und wird höchstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestausbildungsdauer bzw. bzw. für die Dauer der Pflichtpraktika (Heimhilfe) gewährt. Sie wird monatlich auf das Konto der förderbaren Person überwiesen.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Anträge auf Gewährung der Pflegeausbildungsprämie sind unter Verwendung des auf der Homepage des Landes Kärnten zur Verfügung gestellten Formulares und unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen im E-Government-Portal schriftlich beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, einzubringen bzw. hochzuladen:
- Bezeichnung des Gesundheits- und Krankenpflegeberufes bzw. Sozialbetreuungsberufes;
- Angabe des Ausbildungsträgers;
- Ort, an dem die Ausbildung absolviert wird (Standort der Ausbildungseinrichtung);
- Stand der Ausbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung (Ausbildungszweig, Ausbildungsjahr);
- Persönliche Angaben des Antragstellers (inkl. Kontaktdaten, Bankverbindung);
- Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die begonnene oder laufende Ausbildung (Schul-, Kursbesuchsbestätigung, Inskriptionsbestätigung, Praktikumsbestätigung etc.);
- Bei Ausbildungen zur Fach- bzw. Diplomsozialbetreuer:in: Bestätigung der Ausbildungseinrichtung, wonach die verbleibende Ausbildungsdauer zwei Jahre (F-SOB) bzw. ein Jahr (D-SOB) nicht übersteigt;
- Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monat);
- Sofern der Antragsteller minderjährig (§ 21 ABGB) ist, ist für die Antragstellung die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Eine rückwirkende Antragstellung ist für maximal ein Ausbildungsjahr – jedoch nicht für Zeiträume vor dem 01.09.2022 – möglich.
Online Antrag:
https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/AR71
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Weitere Infos:
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=1251
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&detail=1251
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 5-Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at
Abteilung 5-Gesundheit und Pflege
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
pflegeausbildungspraemie@ktn.gv.at
Zuletzt bestätigt
Die Informationen wurden zuletzt 10/2024 mit den Richtlinien des Fördergebers abgeglichen.
Alle Angaben ohne Gewähr