LAK Führerscheinbeihilfe (Gruppe B) – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Der/Die Antragsteller/Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sechs Monate zumindest 20 Wochenstunden in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sein.
- Der/Die Antragsteller/Antragstellerin muss zum Zeitpunkt der Führerscheinprüfung bereits LAK-Mitglied sein.
Was wird gefördert?
Kosten für den Fahrschulbesuch.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Das Antragsformular ist ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen der NÖ Landarbeiterkammer zu übermitteln:
NÖ Landarbeiterkammer
Marco d'Avianogasse 1/1
1015 Wien
Tel.: 01/512 16 01-20
Fax.: 01/513 93 66
E-Mail: melanie.hoeller@lak-noe.at
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kopie der Zahlungsbestätigung der Fahrschule
- Kopie des Führerschein
Sämtliche fremdsprachigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Bestätigungen, Verträge, etc.) müssen zwecks der Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen in Form einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Auf die Gewährung der Kursbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Beihilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese der NÖ Landarbeiterkammer zurückzuerstatten.
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Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Marco d'Avianogasse 1/1
1015 Wien
Tel.: 01/512 16 01-20
E-Mail: melanie.hoeller@lak-noe.at
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