LAK Kursbeihilfe – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Min. 6 Monate Kammerzugehörigkeit bei Kursbeginn.
Was wird gefördert?
- selbst getragene Kurskosten
Wie hoch ist die Förderung?
- Für berufsspezifische Weiterbildungskurse, die ausschließlich der beruflichen Weiterbildung dienen und vom Land NÖ bestätigt gefördert werden, beträgt die Beihilfe 70% der Kurskosten, max. EUR 500,-. (Details unter www.noe.gv.at/bildungsfoerderung)
- Für Kurse ohne Förderungsbewilligung vom Land NÖ beträgt die Beihilfe 50% der Kurskosten, max. EUR 450,-. Kurse, welche zur Gänze vom Dienstgeber zu finanzieren sind, werden nicht gefördert.
- Für berufsbegleitende Studienlehrgänge beträgt die Beihilfe pro Semester EUR 100,- für die Dauer der Mindeststudienzeit (Bescheinigung über den Studienfortschritt nach Absolvierung eines Semesters erforderlich).
- Für alle anderen Kurse (mit Ausnahme solcher, die ausschließlich der sportlichen Freizeitbeschäftigung dienen z.B. Golfkurse, Tauchkurse, Schikurse etc.) beträgt die Beihilfe 20% der Kurskosten, höchstens aber EUR 70,-, für Kurse mit beruflichem Bezug beträgt die Beihilfe max. EUR 150,-.
Die maximale Beihilfenhöhe pro Person und Jahr beträgt EUR 720,-. Für Kurskosten unter EUR 40,- wird keine Beihilfe gewährt.
Erhält der Antragsteller von anderer Seite einen Zuschuss zu den Kurskosten, wird die Differenz auf die Gesamtkosten für die Berechnung herangezogen.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Antragsformulare sind unter Beilage der erforderlichen Belege spätestens sechs Monate nach Ende des Kurses (bzw. sechs Monate nach Bestätigung über die Höhe der Förderung vom Land NÖ) bei der NÖ Landarbeiterkammer einzureichen.
Den Link zum Antragsformular finden Sie unter https://noe.landarbeiterkammer.at/foerderungen/
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Teilnahmebestätigung (nach Beendigung des Kurses bzw. Semesters bei Studienlehrgängen) mit der Bezeichnung und der Dauer des Kurses.
- Kopie der Zahlungsbestätigung über die Kosten, die der Antragsteller selbst getragen hat.
- Für berufsspezifische Weiterbildungskurse ist zusätzlich die Begründung des Dienstgebers über die Notwenigkeit des Kurses beizulegen sowie die Erklärung, dass kein Kostenbeitrag geleistet wurde.
- Gegebenenfalls eine Bestätigung über die Höhe der Bildungsförderung vom Land NÖ.
Sämtliche fremdsprachigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Bestätigungen, Verträge, etc.) müssen zwecks der Überprüfbarkeit der Anspruchsvoraussetzungen in Form einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Auf die Gewährung der Kursbeihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Wurde die Beihilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist diese der NÖ Landarbeiterkammer zurückzuerstatten.
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Kontakt
Marco d'Avianogasse 1/1
1015 Wien
Tel.: 01/512 16 01-16
Fax.: 01/512 16 01-11
E-Mail: julia.bauer@lak-noe.at
Weitere Infos erhalten Sie im Referat für Bildung telefonisch unter 01/ 512 16 01 16 oder per Mail unter kurse@lak-noe.at.
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