Stiftungsstipendien – Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen – Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für ordentliche Studierende, die 
  • eine Pädagogische Hochschule,
  • die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik,
  • (Privat-)Universitäten, 
  • Privathochschulen,
  • Fachhochschulen oder
  • Musikkonservatorien besuchen.

Voraussetzungen

Die AntragstellerInnen müssen

  • ordentliche(r) Student/Studentin sein,
  • bedürftig sein,
  • österreichische Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-) Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
  • eine besondere Studienleistung aufweisen (Abschlussarbeit oder Abschlusszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg),
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.

Ein Stipendium kann pro Person nur einmal gewährt werden.


Was wird gefördert?

Für die folgenden besonderen Studienleistungen kann ein Windhag-Stipendium aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich gewährt werden:

  • Diplomarbeit oder Diplomprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Masterarbeit oder Masterprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Dissertation oder Abschlusszeugnis des PhD-/Doktoratsstudiums mit ausgezeichnetem Erfolg

Hinweis:

Bachelorarbeit, Bachelorprüfung bzw. „Bachelordiplom", DiplomandInnenseminararbeit und außerordentliche Studien (z. B. an der Donau-Universität Krems) mit ausgezeichnetem Erfolg werden nicht gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Stipendien wird jährlich zu Jahresbeginn durch den Stiftungsvorstand festgelegt.

Derzeit: € 2.500,00,--

Anpassungen können jederzeit vorgenommen werden.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular bei der Abteilung Finanzen des Amtes der NÖ Landesregierung - Büro Stiftungsverwaltung. Die Einreichfrist beginnt am 15. September und endet am 15. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres.  

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt gegeben wurde.

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.noel.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/NOe_Sozialstipendien.html

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Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten

 

Bearbeitende Stelle der Abteilung Finanzen:
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien

E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at  

Georg Rasl, Tel: 02742/9005-13156


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 09.10.2024. Redaktionelle Linkwartung 22.07.2024.

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