Studienunterstützung der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten

Für wen ist die Förderung gedacht?

Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten können eine Unterstützung aus dem Studienfonds beantragen.

Voraussetzungen

Mitgliedschaft:Zum Zeitpunkt des Einreichens muss eine mindestens einjährige, ununterbrochen bestehende Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten vorhanden sein. Voraussetzung ist außerdem, dass Vollbeiträge bezahlt wurden und die Beiträge entsprechend der Höhe des Einkommens geleistet wurden. Ist oder war der/die BewerberIn berufstätig, ist unbedingt die eigene Vollmitgliedschaft notwendig.

Schultyp: Stipendien können erst ab dem Besuch der 10. Schulstufe einer Lehranstalt, die mit Matura endet gewährt werden, sowie für die Absolvierung eines Universitäts-, Akademie- oder Hochschulstudiums. Ein Zweit- oder Auslandsstudium kann nicht berücksichtigt werden.

Soziale Bedürftigkeit: Um eine für alle gerechte Beurteilung zu finden, sind Einkommensobergrenzen festgesetzt.

Haushaltseinkommen jährlich:
bis zu € 30.000 brutto Unterstützungsleistung € 330
bis zu € 35.000 brutto Unterstützungsleistung € 220
bis zu € 40.000 brutto Unterstützungsleistung € 110

Zur Berechnung werden die Einkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen herangezogen. Auch Einkünfte durch selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid) sind heranzuziehen. Bei AlleinerzieherInnen müssen auch Waisenpension, Alimente etc. angegeben werden.

Die Unterstützungsleistung kann pro Haushalt nur einmal im Jahr (unanhängig von der Anzahl der Studierenden) in Anspruch genommen werden. Auf die Unterstützungsleistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Studienerfolg: Der Schul- oder Studienerfolg ist in Form von Zeugnissen des jeweils vergangenen
Schuljahres bzw. Studienjahres nachzuweisen.

Dem Ansuchen sind in Kopie beizulegen:

  • Jahreslohnzettel des letzten Kalenderjahres, bzw. sonstige Einkommensnachweise
  • (Einheitswertbescheid, Waisenpensionen, usw.)Schülerinnen und Schüler: letztes Jahreszeugnis, aktuelle Schulbestätigung.
  • Studentinnen und Studenten: Zeugnis des letzten Studienjahres, aktuelle Studienbestätigung

Was wird gefördert?

Für die Unterstützung des Studiums/Schulbesuchs.


Wie hoch ist die Förderung?

Um eine für alle gerechte Beurteilung zu finden, sind Einkommensobergrenzen
festgesetzt.

Haushaltseinkommen jährlich:
bis zu € 30.000 brutto Unterstützungsleistung € 330
bis zu € 35.000 brutto Unterstützungsleistung € 220
bis zu € 40.000 brutto Unterstützungsleistung € 110

Zur Berechnung werden die Einkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen herangezogen. Auch Einkünfte durch selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid) sind heranzuziehen. Bei AlleinerzieherInnen müssen auch Waisenpension, Alimente etc. angegeben werden.

Die Unterstützungsleistung kann pro Haushalt nur einmal im Jahr (unanhängig von der Anzahl der Studierenden) in Anspruch genommen werden. Auf die Unterstützungsleistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Sie füllen das Antragsformular (hinten anbei) aus und übermitteln es der GPF.

Was Sie noch interessieren könnte

Für jedes Schuljahr bzw.Studienjahr muss neu eingereicht werden. Änderungen im Familienstand z.B. Tod einer Ehepartnerin oder Ehepartners, Scheidung, Heirat des Studierenden, usw. müssen bekanntgegeben werden.

Kontakt

Tel: +43 1 534 4449 240
E-Mail: bildung@gpf.at

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer jeweiligen Landesgruppe unterstützen Sie gerne bei Unklarheiten!

Mehr Informationen erhalten Sie hier.


Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit den Infos der GPF am 21.12.2022.

Alle Angaben ohne Gewähr