Studienunterstützung der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Mitgliedschaft:Zum Zeitpunkt des Einreichens muss eine mindestens einjährige, ununterbrochen bestehende Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten vorhanden sein. Voraussetzung ist außerdem, dass Vollbeiträge bezahlt wurden und die Beiträge entsprechend der Höhe des Einkommens geleistet wurden. Ist oder war der/die BewerberIn berufstätig, ist unbedingt die eigene Vollmitgliedschaft notwendig.
Schultyp: Stipendien können erst ab dem Besuch der 10. Schulstufe einer Lehranstalt, die mit Matura endet gewährt werden, sowie für die Absolvierung eines Universitäts-, Akademie- oder Hochschulstudiums. Ein Zweit- oder Auslandsstudium kann nicht berücksichtigt werden.
Soziale Bedürftigkeit: Um eine für alle gerechte Beurteilung zu finden, sind Einkommensobergrenzen festgesetzt.
Haushaltseinkommen jährlich:
bis zu € 30.000 brutto Unterstützungsleistung € 330
bis zu € 35.000 brutto Unterstützungsleistung € 220
bis zu € 40.000 brutto Unterstützungsleistung € 110
Zur Berechnung werden die Einkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen herangezogen. Auch Einkünfte durch selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid) sind heranzuziehen. Bei AlleinerzieherInnen müssen auch Waisenpension, Alimente etc. angegeben werden.
Die Unterstützungsleistung kann pro Haushalt nur einmal im Jahr (unanhängig von der Anzahl der Studierenden) in Anspruch genommen werden. Auf die Unterstützungsleistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Studienerfolg: Der Schul- oder Studienerfolg ist in Form von Zeugnissen des jeweils vergangenen
Schuljahres bzw. Studienjahres nachzuweisen.
Dem Ansuchen sind in Kopie beizulegen:
- Jahreslohnzettel des letzten Kalenderjahres, bzw. sonstige Einkommensnachweise
- (Einheitswertbescheid, Waisenpensionen, usw.)Schülerinnen und Schüler: letztes Jahreszeugnis, aktuelle Schulbestätigung.
- Studentinnen und Studenten: Zeugnis des letzten Studienjahres, aktuelle Studienbestätigung
Was wird gefördert?
Für die Unterstützung des Studiums/Schulbesuchs.
Wie hoch ist die Förderung?
festgesetzt.
Haushaltseinkommen jährlich:
bis zu € 30.000 brutto Unterstützungsleistung € 330
bis zu € 35.000 brutto Unterstützungsleistung € 220
bis zu € 40.000 brutto Unterstützungsleistung € 110
Zur Berechnung werden die Einkommen aller in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Personen herangezogen. Auch Einkünfte durch selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid) sind heranzuziehen. Bei AlleinerzieherInnen müssen auch Waisenpension, Alimente etc. angegeben werden.
Die Unterstützungsleistung kann pro Haushalt nur einmal im Jahr (unanhängig von der Anzahl der Studierenden) in Anspruch genommen werden. Auf die Unterstützungsleistung besteht kein Rechtsanspruch. Eine Ablehnung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Vorgehensweise und wichtige Termine
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Kontakt
E-Mail: bildung@gpf.at
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Zuletzt bestätigt
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