Sicherheitshunderter der SVS
Für wen ist die Förderung gedacht?
Alle bei der SVS unfallversicherten Gewerbetreibenden, neuen Selbstständigen und Freiberufler*innen sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer*innen können eine finanzielle Unterstützung von der SVS erhalten, wenn sie an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings teilnehmen, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. der Prävention von Unfällen dienen.
Voraussetzungen
- Sie müssen bei der SVS unfallversichert sein
- Sie sind Gewerbetreibende*r, selbstständig oder Freiberufler*in oder landwirtschaftliche*r Betriebsführer*in
- Sie planen eine Teilnahme an ausgewählten Kursen oder Trainings ab Jänner 2021
Was wird gefördert?
Die finanzielle Unterstützung von der SVS richtet sich auf ausgewählte Kurse, Praxistrainings oder Beratungen, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen. Die förderbaren Schulungsangebote sind auf der SVS-Website abrufbar. Weiters wird die Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitsmitteln unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bei Rechnungen unter 100 Euro wird der Rechnungsbetrag erstattet.
- Rechnungen von 100 Euro und darüber werden mit 100 Euro von der SVS unterstützt.
- Solange die Maximalsumme von 100 Euro nicht überschritten wurde, können auch mehrere Anträge für ein Jahr gestellt werden.
- Solange die Maximalförderung von 100 Euro nicht ausgeschöpft wurde, können außerdem mehrere Anträge für ein Jahr gestellt werden.
- Für jede Rechnung muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Sie wählen ein qualitätsgesichertes Kurs- oder Trainingsangebot bei einem*r SVS-Sicherheitspartner*in aus. Das passende Angebot kann online in der Sicherheitspartner*innen-Datenbank gesucht werden.
- Nach der Teilnahme stellen Sie mit der bezahlten Rechnung online einen Antrag auf den SVS-Sicherheitshunderter.
Kontakt
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 15.12.2025 mit der SVS-Website abgeglichen.
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