Bildungskarenz Plus – Oberösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzung ist weiters, dass die betreffenden Arbeitnehmer:innen Anspruch auf AMS-Weiterbildungsgeld und ihren Wohnsitz in Oberösterreich haben.
Voraussetzungen
Fördervoraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in Bildungskarenz ist und Anspruch auf AMS-Weiterbildungsgeld hat. Informationen zu Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld finden Sie hier.
Weitere Voraussetzungen:
- Arbeitnehmer:in hat Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Weiterbildungskosten werden zu 100% vom Betrieb übernommen
- Die Weiterbildung wird im Zeitraum 1.1.2024 und 31.12.2026 absolviert und ist spätestens am 31.12.2026 abgeschlossen
- Teilnahmebestätigung der Bildungseinrichtung
- Für die Weiterbildung wurden keine weiteren Landesförderungen beantragt
Was wird gefördert?
Bei der Bildungskarenz Plus handelt es sich um eine reine Kurskostenerstattung. Aufenthaltskosten, Reisekosten etc. werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Bildungskarenz Plus kann für die Hälfte der Belegschaft, maximal aber für 30 Arbeitnehmer:innen in Anspruch genommen werden.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Weiterbildungsgeld muss von der ArbeitnehmerIn/vom Arbeitnehmer vor Beginn der Bildungskarenz beim Arbeitsmarktservice beantragt werden - elektronisch über das eAMS-Konto oder persönlich bei der regionalen zuständigen Geschäftsstelle des AMS OÖ.
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Kontakt
Abteilung Wirtschaft und Forschung
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Tel. +43 (0)732 7720-15121
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at
Internet: land-oberoesterreich.gv.at
Für weitere Fragen zur Aus- und Weiterbildung steht Ihnen die Bildungsberatung OÖ unter der Beratungshotline 050 6906 1601 sehr gerne kostenlos zur Verfügung!
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