NÖ Bildungsförderung: Sonderprogramm „Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Sie haben ein aufrechtes, vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis in der Privatwirtschaft, sie sind im öffentlichen Dienst in handwerklicher Verwendung oder sind WiedereinsteigerIn ohne AMS Bezug (Personen nach der Elternkarenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen).
- Sie haben seit mehr als 6 Monaten Ihren Hauptwohnsitz in NÖ.
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen Pflege und Soziales dienen und berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
Was wird gefördert?
Kurse und Weiterbildungen in den Bereichen:
- HeimhelferIn,
- SozialbetreuerIn in der Altenarbeit,
- SozialbetreuerIn in der Familienarbeit,
- SozialbeteuerIn für Menschen mit Behinderung,
- PflegeassistenIn,
- PflegefachassistentIn
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung
(max. € 2.500,00)
bis € 1.500,00 80% der Kurskosten
bis € 2.000,00 60% der Kurskosten
bis € 3.000,00 40% der Kurskosten
Das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung beziehen, dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung. Alimente, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum monatlichen Einkommen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen:
- Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Bestätigung über den Kursantritt und die Zahlungsbestätigung.
- Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Sie bekommen die beantragte Förderung nur dann voll ausbezahlt, wenn Sie den Kurs oder die Weiterbildung regelmäßig besuchen bzw. positiv abschließen.
Regelmäßiger Besuch bedeutet, dass Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend sind.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Was Sie noch interessieren könnte
- Wenn Sie bereits eine andere Bildungsförderung des Landes NÖ beantragt haben, können Sie nicht an dem Sonderprogramm teilnehmen.
- Wenn Sie für Ihre Fortbildung einen Zuschuss der Firma bekommen, können Sie trotzdem noch eine Förderung aus dem Sonderprogramm bekommen. Wichtig ist nur, dass Sie im Antrag alle Förderungen offenlegen.
Weitere Informationen zu dieser und anderen Förderungen des Landes Niederösterreich finden Sie hier.
Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555
Fax: 02742 9005 13777
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr