NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft  (auch geringfügig Beschäftigte ohne AMS-Bezug!)
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.

Voraussetzungen

  • Sie  haben seit mehr als 6 Monaten vor Kursbeginn Ihren Hauptwohnsitz  in NÖ.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen Pflege und Soziales dienen und berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.

Was wird gefördert?

Kurse und Weiterbildungen in den Bereichen:

  • HeimhelferIn,
  • SozialbetreuerIn in der Altenarbeit,
  • SozialbetreuerIn in der Familienarbeit,
  • SozialbeteuerIn für Menschen mit Behinderung,
  • PflegeassistenIn,
  • PflegefachassistentIn

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist eine mindestens 75%ige Anwesenheit oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.


Wie hoch ist die Förderung?

Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Einkommen.


Monatliches Bruttoeinkommen >>> Höhe der Förderung (max. € 2.500,00)

bis € 1.500,00 >>> 80% der Kurskosten

bis € 2.000,00 >>> 60% der Kurskosten

bis € 3.000,00 >>> 40% der Kurskosten

bis € 4.000,00 >>> 20% der Kurskosten


Das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung beziehen, dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung. Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum monatlichen Einkommen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  • Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung
  • Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

Sie bekommen die beantragte Förderung nur dann voll ausbezahlt, wenn Sie den Kurs oder die Weiterbildung regelmäßig besuchen bzw. positiv abschließen.

Regelmäßiger Besuch bedeutet, dass Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend sind.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann ausschließlich mittels Online-Formular frühestens 13 Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung und spätestens zwei Wochen nach Beginn Ihrer Weiterbildung gestellt werden.

 

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.


Was Sie noch interessieren könnte

Wichtige Hinweise:
  • Wenn Sie bereits eine andere Bildungsförderung des Landes NÖ beantragt haben, können Sie nicht an dem Sonderprogramm teilnehmen.
  • Wenn Sie für Ihre Fortbildung einen Zuschuss der Firma bekommen, können Sie trotzdem noch eine Förderung aus dem Sonderprogramm bekommen. Wichtig ist nur, dass Sie im Antrag alle Förderungen offenlegen.

Weitere Informationen sowie das Infoblatt, die Richtlinien und den Online-Antrag zu dieser Förderung finden Sie unter https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Pflegekraefte.html

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555
Fax: 02742 9005 13777

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 26.01.2023

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