NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales“
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.)
Siehe auch: Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales - NÖ Bildungsförderung
Voraussetzungen
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufent haltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.) - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden
- Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
- Heimhelferin/Heimhelfer
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Altenarbeit
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Familienarbeit
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer für Menschen mit Behinderung
- Pflegeassistentin/Pflegeassistent
- Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
- Ordinationsassistentin/Ordinationsassistent - Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung dienen und bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
- Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Siehe auch: Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales - NÖ Bildungsförderung
Was wird gefördert?
Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung auf/in folgende Berufe dienen:
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
- Heimhelferin/Heimhelfer
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Altenarbeit
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer in der Familienarbeit
- Sozialbetreuerin/Sozialbetreuer für Menschen mit Behinderung
- Pflegeassistentin/Pflegeassistent
- Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent
- Ordinationsassistentin/Ordinationsassistent
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten abzüglich von Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
Siehe auch: Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales - NÖ Bildungsförderung
Wie hoch ist die Förderung?
Monatliches Bruttoeinkommen | Förderhöhe (max € 2.500,00) |
---|---|
bis € 1.500,00 | 80% der Kurskosten |
bis € 2.000,00 | 60% der Kurskosten |
bis € 3.000,00 | 40% der Kurskosten |
bis € 4.000,00 | 20% der Kurskosten |
Siehe auch: Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales - NÖ Bildungsförderung
Vorgehensweise und wichtige Termine
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Siehe auch: Sonderprogramm "Fachkräfteinitiative Pflege und Soziales - NÖ Bildungsförderung
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Kontakt
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3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777
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