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Wien: Wiener Volksbildungsfonds

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Wiener*innen,
  • die durch das bestehende Förderungsnetz für Weiterbildungsmaßnahmen nicht unterstützt werden
  • die durch gute Sprachbildung oder Höherqualifizierung ihre Lebensumstände und Chancen verbessern möchten

Das sind vor allem Personen, deren Haushaltseinkommen knapp über Fördergrenzen liegt,
die kürzlich als Flüchtlinge nach Österreich gekommen sind oder aufgrund ihrer sozialen Situation – wie etwa Pflege von Familienangehörigen oder als Alleinerzieher*innen – ohne finanzielle Hilfe auf ihre Weiterbildung verzichten müssten.


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wein
  • Keine bzw. nur eingeschränkte Unterstützung durch das AMS
  • Keine Förderung durch den WAFF
  • Beratungsgespräch an der VHS Ottakring

Bevorzugt werden Bildungsangebote gefördert, die der persönlichen Existenzsicherung und der Selbstermächtigung dienen.

Weitere Kriterien zur Förderung durch den Volksbildungsfonds sind:

  • Erschwerter Zugang zu Arbeitsmarkt der*des Antragsteller*in aufgrund einer körperlichen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung, psychischen Erkrankung oder aufgrund von ständiger Mehrfachbelastung durch die Pflege eines*r Angehörigen bzw. Kinderbetreuungspflichten oder Ähnliches
  • Alleinerzieher*innen und Alleinverdiener*innen mit betreuungspflichtigen Kindern im gemeinsamen Haushalt
  • Personen, die aufgrund ihrer sozialen Stellung, ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft Mehrfachdiskriminierung am Arbeitsmarkt ausgesetzt sind.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich Kurskosten der Wiener Volkshochschulen gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung ist vom Kursbetrag abhängig:
Von 90,- Euro für einen ermäßigten Platz in einem Deutschkurs bis zu ca. 1.200,- Euro für das Nachholen der Berufsreifeprüfung

Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Sie können zu den Öffnungszeiten des Kund*innenservice der VHS Ottakring vorbeikommen und Ihr Anliegen mit den Mitarbeiter*innen der VHS vor Ort besprechen. Nehmen Sie einen Lichtbildausweis mit!
  • Sie vereinbaren ein Beratungsgespräch, zu dem Sie die notwendigen Nachweise (z.B. Einkommensnachweise) mitbringen. Sie stellen einen Antrag auf Förderung und unterschreiben dabei eine Vereinbarung.

Der Antrag muss zeitgleich mit der Kursbuchung gestellt werden, das heißt mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn.


Was Sie noch interessieren könnte

TeilnehmerInnen müssen eine Anwesenheit von zumindest 80% der Kurstermine nachweisen, andernfalls können die Kurskosten in Rechnung gestellt werden. Ausgenommen sind entschuldigte Fehlzeiten wegen Krankheit, Pflege und Betreuungspflichten sowie Unterbrechung der Weiterbildung wegen Antritt eines Jobs.

Kontakt

VHS Ottakring

Ludo-Hartmann-Platz 7
1160 Wien
Telefon: 01/89174/116000
Email: ottakring@vhs.at

Öffnungszeiten des Kund*innenservice:
Mo-Do 09:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr
Fr 09:00-14:00 Uhr


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 02.02.2023

Alle Angaben ohne Gewähr
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