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NÖ Bildungsförderung - Sonderprogramm "Arbeitswelt 4.0 - Fit für Digitalisierung“

Für wen ist die Förderung gedacht?

  •  ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • ArbeitnehmerInnen, die Weiterbildungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben
  • öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. TischlerIn, ElektrikerIn, StraßenwärterIn etc.)

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV, etc. dienen und berufsbegleitend bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.

Was wird gefördert?

Kurse und Weiterbildungen in den Bereichen:

  • IKT, IT, EDV darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT Security, Netzwerktechnik, etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene AnwenderInnenschulungen
  • Automatisierung,  Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung,
  • Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik,
  • betriebswirtschaftliche Umschulungen  bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung.

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Prüfungsabschluss erforderlich.

Das monatliche Bruttoeinkommen der Antragstellerin / des Antragstellers darf die festgelegte Höchstgrenze (€ 4.000,00) nicht übersteigen.


Wie hoch ist die Förderung?

Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrem Einkommen.

 

Monatliches Bruttoeinkommen >>> Höhe der Förderung (max. € 2.500,00)

bis € 1.500,00 >>>  80% der Kurskosten

bis € 2.000,00 >>> 60% der Kurskosten

bis € 3.000,00 >>> 40% der Kurskosten

bis € 4.000,00 >>> 20% der Kurskosten


Das Einkommen, das Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung beziehen, dient als Berechnungsgrundlage für die Förderung. Alimente, Familienbeihilfe und Pflegegeld zählen nicht zum monatlichen Einkommen. 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  • Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt bei Kursbeginn nach Einlangen der Anmelde- und Zahlungsbestätigung.
  • Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Kursende und mind. 75 % Anwesenheit im Kurs oder bei positivem Abschluss.

Sie bekommen die beantragte Förderung nur dann voll ausbezahlt, wenn Sie den Kurs oder die Weiterbildung regelmäßig besuchen bzw. positiv abschließen. Regelmäßiger Besuch bedeutet, dass Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend sind.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag kann ausschließlich mittels Online-Formular frühestens 13 Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung und spätestens zwei Wochen nach Beginn Ihrer Weiterbildung gestellt werden.

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.

Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html


Was Sie noch interessieren könnte

Wichtige Hinweise:
  • Wenn Sie bereits eine andere Bildungsförderung des Landes NÖ beantragt haben, können Sie nicht an dem Sonderprogramm teilnehmen.
  • Wenn Sie für Ihre Fortbildung einen Zuschuss der Firma bekommen, können Sie trotzdem noch eine Förderung aus dem Sonderprogramm bekommen. Wichtig ist nur, dass Sie im Antrag alle Förderungen offenlegen.

 

Diese Förderung kann auch mit dem AK Niederösterreich Bildungsbonus spezial - Schwerpunkt Digi-Konto kombiniert werden - nähere Details zu dieser Förderung finden Sie hier.

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr)
Fax: 02742 9005 13777


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.12.2022.

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