Stmk: Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Für wen ist die Förderung gedacht?

 Diese finanzielle Qualifizierungsförderung mit bis zu 2.500 Euro für berufliche Weiterbildungen richtet sich an berufstätige Grazerinnen und Grazer mit niedrigem Haushaltseinkommen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz seit mindestens 12 Monaten in Graz
  • Alter zwischen 18 und 64 Jahren
  • selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit

Die Klärung, ob Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, erfolgt gemeinsam mit dem Projektteam, ebenso die Berechnung des Haushaltseinkommens bei einem persönlichen Beratungstermin.


Was wird gefördert?

Förderbare Fort- und Weiterbildungen bzw. Umschulungen sind alle im weitesten Sinn für den Arbeitsmarkt nutzbaren Kurse, wie z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Diese sollen allgemein sinnvoll und verwertbar für den Arbeitsmarkt sein.

 

Nicht förderbare Personen sind:

  • Transitarbeitskräfte
  • SchülerInnen, Lehrlinge und StudentInnen
  • BezieherInnen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
  • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
  • Arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis

Zudem sind von der Förderung Personen ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit Bund/Land/Gemeinden/Gemeindeverbänden sowie politischen Parteien stehen.


Wie hoch ist die Förderung?

bis zu € 2.500,- pro Person

Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Die Förderung kann im Zeitraum  bis 4. Dezember 2023 beantragt werden.
  • Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 18. Dezember 2023 

Weiterbildungsbeihilfe kann rückwirkend seit 1. Jänner 2022 beantragt werden.

Es können nur Qualifizierungen gefördert werden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 begonnen haben.

 

So funktioniert es:

Stufe 1 - ERSTKONTAKT
Unter der Telefonnummer 0664 / 60 17 73 333 bekommen Sie alle wichtigen Basisinformationen. Im Rahmen eines "Quick Checks" werden die Grundvoraussetzungen abgeklärt.

Stufe 2 - BERATUNG UND BEGLEITUNG
In dieser Stufe werden alle weiteren Voraussetzungen sowie folgende Fragen geklärt:

Erfülle ich die Voraussetzungen bezüglich der Einkommensgrenzen für einen Antrag?
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Stufe 3 - ANTRAGSTELLUNG
In dieser Stufe stellen Sie den Antrag.

Stufe 4 - BESUCH DER WEITERBILDUNG
Hier besuchen Sie die geförderte Bildungsmaßnahme bei einer anerkannten Bildungseinrichtung.

Stufe 5 - KONTROLLE UND ABSCHLUSS
In der letzten Stufe wird die sachgerechte, d.h. korrekte Mittelverwendung überprüft. Der Förderprozess endet mit Übermittlung Ihrer Teilnahmebestätigung.


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Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Qualifizierungsförderung.

Kontakt

ÖSB Consulting GmbH
Färberplatz 1, 8010 Graz
Tel: 0664 / 60 1773333
E-Mail: grafo@oesb.at

Weitere Infos auf https://www.graz.at/cms/beitrag/10255147/7762114

 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung am 24.08.2023 nach Informationen des Fördergebers.

Alle Angaben ohne Gewähr