Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten in Graz
- Alter zwischen 18 und 64 Jahren
- selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit
Die Klärung, ob Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, erfolgt gemeinsam mit dem Projektteam, ebenso die Berechnung des Haushaltseinkommens bei einem persönlichen Beratungstermin.
Was wird gefördert?
Förderbare Fort- und Weiterbildungen bzw. Umschulungen sind alle im weitesten Sinn für den Arbeitsmarkt nutzbaren Kurse, wie z.B. die Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, der Abschluss einer zertifizierten Weiterbildung oder eine fachliche Spezialisierung. Diese sollen allgemein sinnvoll und verwertbar für den Arbeitsmarkt sein.
Nicht förderbare Personen sind:
- Transitarbeitskräfte
- SchülerInnen, Lehrlinge und StudentInnen
- BezieherInnen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
- Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
- Arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
- Zudem sind von der Förderung Personen ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit politischen Parteien stehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
- Die Förderung kann im Zeitraum bis 2. Dezember 2024 beantragt werden.
- Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 16. Dezember 2024
- Weiterbildungsbeihilfe kann rückwirkend seit 5. Februar 2024 beantragt werden.
- Es können nur Qualifizierungen gefördert werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben.
So funktioniert es:
Stufe 1 - ERSTKONTAKT
Unter der Telefonnummer 0664 / 60 17 73 333 bekommen Sie alle wichtigen Basisinformationen. Im Rahmen eines "Quick Checks" werden die Grundvoraussetzungen abgeklärt.
Stufe 2 - BERATUNG UND BEGLEITUNG
In dieser Stufe werden alle weiteren Voraussetzungen sowie folgende Fragen geklärt:
Erfülle ich die Voraussetzungen bezüglich der Einkommensgrenzen für einen Antrag?
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Stufe 3 - ANTRAGSTELLUNG
In dieser Stufe stellen Sie den Antrag.
Stufe 4 - BESUCH DER WEITERBILDUNG
Hier besuchen Sie die geförderte Bildungsmaßnahme bei einer anerkannten Bildungseinrichtung.
Stufe 5 - KONTROLLE UND ABSCHLUSS
In der letzten Stufe wird die sachgerechte, d.h. korrekte Mittelverwendung überprüft. Der Förderprozess endet mit Übermittlung Ihrer Teilnahmebestätigung.
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Kontakt
Färberplatz 1, 8010 Graz
Tel: 0664 / 60 1773333
E-Mail: grafo@oesb.at
Weitere Infos auf https://www.graz.at/cms/beitrag/10255147/7762114
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