Arbeitsstiftungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Arbeitslos gewordene Personen, die einer überlegten beruflichen Wiedereingliederung und Höherqualifizierung arbeitslos gewordener Personen.

Voraussetzungen

  • Voraussetzung zur Teilnahme ist Arbeitslosigkeit, der Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Abklärung der Vermittelbarkeit
  • Voraussetzung für die Teilnahme können sein, dass Sie aus einem bestimmten Unternehmen kommen ODER
  • die Voraussetzungen werden in der jeweiligen Arbeitsstiftung definiert: In den Voraussetzungen gibt es oft eine Altersgrenze und auch eine Verpflichtung, dass Sie nach der Teilnahme an diesem Programm für eine bestimmte Dauer in diesem Berufsfeld tätig bleiben.

Was wird gefördert?

Arbeitsstiftungen bieten alle wichtigen arbeitsmarktbezogenen Hilfestellungen (Berufsorientierung, Schulungen, Unternehmensgründung und aktive Arbeitssuche) an. 


Wie hoch ist die Förderung?

Das hängt von der jeweiligen Stiftung ab. Arbeitsstiftungen stehen nicht durchgehend oder flächendeckend zur Verfügung. Die Finanzierung einer Arbeitsstiftung hängt von den Verhandlungen zwischen der Unternehmensleitung, den Belegschaftsvertretern und allfälligen Fördergebern (AMS, Land, Gemeinden etc.) ab.

Für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert sich der Anspruch auf das Arbeitslosengeld auf maximal drei (allenfalls sogar auf vier) Jahre. Dazu muss die Arbeitsstiftung von der zuständigen Landesgeschäftsstelle des AMS mittels Bescheid anerkannt werden.

Für diese Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
  • Die Errichtung eines Stiftungsträgers, der für die Planung und Durchführung der Maßnahme verantwortlich ist sowie eines Stiftungskonzepts, dessen Realisierung vom Stiftungsträger sichergestellt wird,
  • Die Zustimmung der kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zum Stiftungskonzept
  • Die Ausrichtung der Stiftung auf die Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes unter Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse,
  • Die Festlegung des zeitlichen Umfangs der Maßnahmen sowie die Auszahlung eines finanziellen Zuschusses an den Arbeitslosen vom Stiftungsträger.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Vor Eintritt in eine Stiftung vereinbaren Sie üblicherweise mit Ihrem*Ihrer AMS-Berater*in, wie lange Sie in der Stiftung bleiben werden.

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Kontakt

Regionale Geschäftsstellen des AMS

Beispiele für Arbeitsstiftungen

  • Just 2 Job ist eine Arbeitsstiftung in allen Bundesländern für junge Erwachsene zwischen 20 bis 30 Jahren, zur beruflichen (Höher-)Qualifizierung mit Lehrabschluss und anschließendem Dienstverhältnis.
  • JES Stiftung (Junge Erwachsene Stiftung) für junge Erwachsene  bis 35 Jahre ohne Lehrabschluss (Oberösterreich)
  • amg - Pflegestiftung Tirol für Personen ab 21 Jahren, die arbeitssuchend sind und ein Vorpraktikum absolviert haben. Die Ausbildungsmöglichkeiten umfassen Gesundheits- und Sozialberufe (Tirol)
  • Oberösterreichische Zukunftsstiftung für Menschen in Oberösterreich, die aufgrund der Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben (besteht aus der Insolvenzstiftung für KMU und der Zielgruppenstiftung für KMU)

Zuletzt bestätigt

Zuletzt abgeglichen mit den Webseiten des AMS und der WKO am 21.05.2025.

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