Arbeitsplatznahe Qualifizierung: "AQUA"

Für wen ist die Förderung gedacht?

  • Für erwachsene arbeitssuchende Personen, die Unterstützung bei der Sicherung der Existenz benötigen, während sie ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen
  • Für Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind arbeitslos.
  • Sie haben eine schriftliche Vereinbarung mit dem Unternehmen, das Sie praktisch und arbeitsplatznah ausbildet.
  • Sie haben einen Bildungsplan, in dem Dauer und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung festgelegt sind.
  • Die theoretische Ausbildung dauert mindestens 1/3 der Ausbildungszeit, die praktische Ausbildung höchstens 2/3.
  • Sie absolvieren eine zertifizierte Ausbildung.
  • Die Ausbildung ist überbetrieblich verwertbar.
  • Die Ausbildung findet mehrheitlich in Österreich statt.
  • Die Ausbildung dauert mindestens 13 Wochen á 16 Wochenstunden.
  • Die Theorie lernen Sie bei einem externen Schulungsunternehmen.

Die Voraussetzungen sind nicht in allen Regionen gleich. Genaues erfahren Sie bei einer AMS-Beratung.


Was wird gefördert?

Förderungen werden vergeben für:

  • Deckung des Lebensunterhalts und
  • Beihilfe zu Kurs- und Kursnebenkosten

Während der Ausbildung besteht eine Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch, wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge.
Zusätzlich übernimmt das AMS bis zu 100 % der Kursgebühren und Reisekosten – vorausgesetzt, die Kosten können belegt werden.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Beihilfe ist rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung bei der jeweiligen Regionalgeschäftsstelle des AMS oder über Ihr eAMS-Konto zu beantragen.

Was Sie noch interessieren könnte

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem AMS-Berater/Ihrer AMS-Beraterin nach Programmen, die für Sie in Frage kämen.
  • Weitere Förderungen des AMS für Arbeitssuchende.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung und die Voraussetzungen und Höhe der Beihilfe können sich je nach Bundesland unterscheiden. Entscheidend dabei sind die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.


Kontakt


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 01.09.2023 anhand der Webseite des AMS überprüft.

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