Berufsbildungsförderung: Land- und Forstwirtschaft

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, mitarbeitende Familienangehörige sowie für mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste Personen.

Voraussetzungen

Bereits anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgenommen. Die Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren.


Was wird gefördert?

Berufsorientierte Weiterbildung bei einem durch das Landwirtschaftsministerium anerkannten Bildungsanbieter (LFI Ländliches Fortbildungsinstitut) und weiteren Anbietern.
Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die unter anderem zu einer Verbesserung der Qualifikation, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen führen.


Wie hoch ist die Förderung?

Die TeilnehmerInnen zahlen einen ermäßigten Kurspreis.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Der ermäßigte Preis scheint bei den entsprechenden Veranstaltungen im Programm des Veranstalters auf: Sie geben bei Anmeldung bekannt, ob die Ermäßigung für Sie in Frage kommt.

Kontakt

Informationen zum Bildungsangebot sowie zur Förderung sind auf den Webseiten der Ländlichen Fortbildungsinstitute in allen Bundesländern zu finden.

Zuletzt bestätigt

 Die Angaben wurden zuletzt am 15.12.2022 vom Fördergeber bestätigt.

Alle Angaben ohne Gewähr