Berufsbildungsförderung: Land- und Forstwirtschaft

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, mitarbeitende Familienangehörige, für mit land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten befasste Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.

Voraussetzungen

Bereits anderweitig geförderte Bildungsmaßnahmen sind von der Förderung ausgenommen. Die Voraussetzungen können je nach Bundesland variieren.


Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Bildungsmaßnahmen, die unter anderem zu einer Verbesserung der Qualifikation, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich und den damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen führen.


Wie hoch ist die Förderung?

Die TeilnehmerInnen zahlen einen ermäßigten Kurspreis. Die Preise sind bei den jeweiligen Kursen ersichtlich.

Vorgehensweise und wichtige Termine

In der Kurssuche der LFI Websites sind alle aktuellen Kurse angeführt. In der Kursbeschreibung können alle wichtigen Informationen zum Kurs entnommen werden. Ebenso ist hier der Preis sowohl mit als auch ohne Förderung angeführt. Um den geförderten Kurspreis in Anspruch nehmen zu können, ist im Zuge der Anmeldung die Förderfähigkeit mittels der entsprechenden landwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) nachzuweisen.

Kontakt

Informationen zum Bildungsangebot sowie zur Förderung sind auf den Webseiten der Ländlichen Fortbildungsinstitute in allen Bundesländern zu finden.

Zuletzt bestätigt

Aktualisiert seitens LFI Österreich am 23.01.2025.


Alle Angaben ohne Gewähr.


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