Kinderbetreuungsbeihilfe durch das AMS
Für wen ist die Förderung gedacht?
- eine Arbeit aufnehmen wollen
- an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten AMS-Maßnahme teilnehmen wollen
- sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtert haben
- wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern
- die bisherige Betreuungsperson ausfällt
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre bzw. ein Kind mit Behinderung jünger als 18 Jahre sein.
Das monatliche Bruttoeinkommen des*r Förderungswerber*in darf EUR 2.700,- nicht übersteigen.
Als Einkommen zählen auch Renten und Pensionen, Alimente und Unterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, Gründungsbeihilfe, Übergangsgeld, Zahlungen an Pflegeeltern für die Kinderbetreuung und Pflegekarenzgeld.
Was wird gefördert?
Die ganztägige, halbtägige, stundenweise Betreuung in
- Kindergärten
- Horten
- Kinderkrippen
- bei angestellten Tagesmüttern*Tagesvätern
Wie hoch ist die Förderung?
- vom Bruttoeinkommen
- von den entstehenden Betreuungskosten
- ob Sie für Ihr Kind Kinderbetreuungsgeld erhalten.
Beachten Sie bitte: Der maximale Zuschuss beträgt monatlich 300€.
Sie erhalten die Beihilfe jeweils für 26 Wochen. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die Dauer und die Voraussetzungen für die Kinderbetreuungs-Beihilfe sind regional unterschiedlich (höchstens bis zu 156 Wochen).
Vorgehensweise und wichtige Termine
Entweder persönlich bei Ihrem AMS oder über Ihr eAMS-Konto.
Was Sie noch interessieren könnte
- Eintrag auf der Website des AMS
Kontakt
Zuletzt bestätigt
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