Lehrlingsförderung – Begabtenförderung – Niederösterreich

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in NÖ und besonderen Leistungen.

Voraussetzungen

  • ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
  • seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“ und in den vertiefenden Fächern (vertiefendes Bildungsangebot) bis zur Benotung „Gut“
  • Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden.

Was wird gefördert?

Außergewöhnliche Leistungen im Berufsschuljahr und bei der Lehrabschlussprüfung.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Begabtenförderung beträgt € 120,--

Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Ansuchen sind spätestens 6 Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen.

Die Begabtenförderung kann nur mittels Online-Formular beantragt werden. Das Antrags-Formular finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerd_begabtenfoerderung.html

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, Richtlinien und Zugang zum Online-Formular erhalten Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerd_begabtenfoerderung.html

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.

Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten

E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742 9005 13777

 


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2024.


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