Lehrlingsförderung – Begabtenförderung – Niederösterreich
Für wen ist die Förderung gedacht?
Für Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in NÖ und besonderen Leistungen.
Voraussetzungen
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Berufsschulzeugnis, ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“ und in den vertiefenden Fächern (vertiefendes Bildungsangebot) bis zur Benotung „Gut“
- Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden.
Was wird gefördert?
Außergewöhnliche Leistungen im Berufsschuljahr und bei der Lehrabschlussprüfung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Begabtenförderung beträgt € 120,--
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Ansuchen sind spätestens 6 Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen.
Die Begabtenförderung kann nur mittels Online-Formular beantragt werden. Das Antrags-Formular finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerd_begabtenfoerderung.html
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Kontakt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9
3109 St. Pölten
E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Zuletzt bestätigt
Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 13.11.2025.
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