Studienunterstützung (SUS)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen, mit denen eine Kooperation mit einer anerkannten postsekundären österreichischen Bildungseinrichtung besteht, können um eine Studienunterstützung ansuchen. Derzeit können Studienunterstützungen gewährt werden für die
  • Fernuniversität in Hagen
  • Hamburger Fernhochschule (HFH) und

Voraussetzungen

  • Die Personen, die sich um eine Studienunterstützung bewerben, müssen von ihrer staatlichen Zugehörigkeit jener Personengruppe angehören, die für den Anspruch auf Bezug einer Studienbeihilfe definiert ist und grundsätzlich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllen (§ 6 StudFG).
  • Für die Förderung von Studierenden an einer Fernuniversität (Fernhochschule) bestehen genaue Richtlinien.

Was wird gefördert?

  • Für Studierende an Fernuniversitäten: Reise- und Aufenthaltskosten

Wie hoch ist die Förderung?


Vorgehensweise und wichtige Termine

Ansuchen für die Vergabe von Studienunterstützungen an Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen sind bei der zuständigen Stipendienstelle einzubringen.

Kontakt

  • Für die Vergabe von Studienunterstützungen an Studierende an Fernuniversitäten und Privatuniversitäten: Ihre Stipendienstelle

Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden vom Fördergebenden am 05.08.2020 zuletzt bestätigt und am 31.01.2023 mit den Informationen auf der Website des Fördergebenden abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr