Studienunterstützung (SUS)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen, mit denen eine Kooperation mit einer anerkannten postsekundären österreichischen Bildungseinrichtung besteht, können um eine Studienunterstützung ansuchen. Derzeit können Studienunterstützungen gewährt werden für die

  • Fernuniversität in Hagen
  • Hamburger Fernhochschule (HFH)

Voraussetzungen

Die Personen, die sich um eine Studienunterstützung bewerben, müssen von ihrer staatlichen Zugehörigkeit jener Personengruppe angehören, die für den Anspruch auf Bezug einer Studienbeihilfe definiert ist und grundsätzlich die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllen (§ 6 StudFG).


Was wird gefördert?

Für Studierende an Fernuniversitäten: Reise- und Aufenthaltskosten


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Studienunterstützung richtet sich nach der sozialen Bedürftigkeit. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.stipendium.at/stipendien/weitere-foerderungen


Vorgehensweise und wichtige Termine

Ansuchen für die Vergabe von Studienunterstützungen an Studierende an nichtösterreichischen Fernuniversitäten und Fernhochschulen sind bei der zuständigen Stipendienstelle einzubringen.


Kontakt

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stipendienstelle oder nutzen Sie das Online-Kontakformular.

Hier finden Sie die Kontaktdaten für die Stipendienstelle Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg, Linz und Klagenfurt.


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden vom Fördergebenden zuletzt am 05.08.2020 bestätigt und am 07.08.2025 mit den Informationen auf der Website des Fördergebenden abgeglichen.


Alle Angaben ohne Gewähr