Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Einreichen einer Einkommenssteuerveranlagung oder Arbeitnehmerveranlagung
Was wird gefördert?
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (z.B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (z.B. Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (z.B. Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein.
Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (z.B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden.
Was Sie noch interessieren könnte
- Belege aufheben
- Formular für die Steuererklärung holen (Finanzamt) oder downloaden unter diesem Link.
- Über FINANZOnline können Sie Ihre elektronische Steuererklärung durchführen - so zum Beispiel die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich - L 1, L 1k, L 1i)
- Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Unselbständig Erwerbstätige tragen die Aufwendungen als Werbungskosten ein. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Steuerbuch des Bundesministeriums für Finanzen.
Achten Sie darauf, das Steuerbuch für das richtige Jahr auszuwählen! - Einkommensteuererklärung: Selbständige tragen die Aufwendungen als Betriebsausgaben ein
- Einreichen im Nachhinein als Werbungskosten bzw. Betriebskosten
- Wenn Sie in der Finanzdokumentation des BMF unter "Freie Suche"den entsprechenden Begriff eingeben, so finden Sie Beispiele zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fortbildungskosten, Ausbildungskosten und Umschulungskosten.
Kontakt
- Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien
https://www.bmf.gv.at/ E-Mail: Kontaktformular
Telefon: 01/ 514 33-0
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