Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Gewerkschaft Bau-Holz

Für wen ist die Förderung gedacht?

Aktive Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz

Voraussetzungen

Bei Beginn der Aus- oder Weiterbildung muss eine einjährige, aktive Mitgliedschaft bestehen.


Was wird gefördert?

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung bei einem Bildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z.B. VHS, BFI, WIFI,); Berufsbedingt-erforderte Prüfungen (z.B. LKW-Führerschein; Kran-Führerschein; Hubstapler-Führerschein; Sprengmeisterlehrgang usw.)

Anfragen an bildung@gbh.at


Wie hoch ist die Förderung?

Zuschüsse werden bis zu 50 % etwaig anfallender Teilnahmekosten (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Lehrmittel bzw. -behelfe), maximal jedoch in der Höhe von € 500,00 gewährt.

Entstehen bei Aus- oder Weiterbildung keine Teilnahme- oder Lehrmittelkosten, jedoch sonstige Aufwendungen wie z.B. Quartier- und/oder Fahrtkosten, wird nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal jedoch in der Höhe von € 120,00 gewährt.

Wenn der Förderhöchstbetrag (€ 500,00) ausgeschöpft wurde, besteht nach 5 Jahren aktiver Mitgliedschaft die Möglichkeit, für weitere Aus- oder Weiterbildungen – zu oben angeführten Bestimmungen – einen weiteren Antrag einzureichen.

Die Förderung erfolgt stets im Nachhinein (nach Abschluss) der Aus- und/oder Weiterbildung!


Vorgehensweise und wichtige Termine

  • Das Antragsformular sowie die Voraussetzungen sind in allen GBH-Landesorganisationen erhältlich sowie online als Download verfügbar.
  • Füllen Sie nach Abschluss den Antrag aus und legen Sie Kopien der Teilnahmebestätigung und/oder des Abschlusszeugnisses bei.
  • Sollten Teilnamekosten und/oder Kosten für Lehrmittel (z.B. Notebook) angefallen sein, legen Sie eine Rechnungskopie und/oder Zahlungsbetätigungskopie bei.
  • Um eine rasche Bearbeitung gewährleisten zu können, übermitteln Sie den Antrag inkl. der erforderlichen Unterlagen auf elektronischem Wege an bildung@gbh.at
  • Weitere Informationen

Was Sie noch interessieren könnte

Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Sowohl die Arbeiterkammern in sämtlichen Bundesländern, das BFI als auch, z.B. in Wien der WAFF, fördern die berufliche Aus- und Weiterbildung unselbständig Beschäftigter in Österreich. Bei Rückfragen helfen Ihnen gerne die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten weiter.


Kontakt


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 17.08.2021 vom Fördergebenden bestätigt und am 09.12.2025 mit den Informationen auf der Website des Fördergebenden abgeglichen.


Alle Angaben ohne Gewähr